Kirche Bischof Markus Büchel: «Kirche geht offener mit Übergriffen um»

SDA

28.8.2019 - 13:14

Für den St. Galler Bischof Markus Büchel zeigt die späte Aufarbeitung eines Jahre langen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen durch einen Priester, «dass man heute in der Kirche viel offener ist und auf die Opfer zugegangen ist».
Für den St. Galler Bischof Markus Büchel zeigt die späte Aufarbeitung eines Jahre langen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen durch einen Priester, «dass man heute in der Kirche viel offener ist und auf die Opfer zugegangen ist».
Source: Bistum St. Gallen

Für Bischof Markus Büchel zeigt die späte Aufarbeitung eines Jahre langen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen durch einen Priester, «dass man heute in der Kirche viel offener ist und auf die Opfer zugegangen ist». Das Opfer erhalte Genugtuung aus einem Fonds.

Das Bistum St. Gallen machte den Fall am Mittwoch öffentlich. Der heute 78 Jahre alte Täter hatte die Missbräuche zwischen 1987 und 1996 begangen. Das Opfer war zu Beginn der Taten 13 Jahre alt.

Bischof Markus Büchel zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA «sehr betroffen» vom Fall. Erfahrungsgemäss sei es für Opfer sehr schwer, über das Geschehene zu sprechen. Dass der heute 46-jährige Mann nach Jahrzehnten sein Schweigen gebrochen habe, sei auch ein «Erfolg» des offeneren Umgangs mit dem Thema in der Kirche.

Betroffene würden ermutigt, sich beim Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe zu melden. Für verjährte Fälle, zu denen auch der aktuelle gehört, gibt es zudem seit 2015 einen Fonds: Dieser wird von den Schweizer Bistümern, den Ordensgemeinschaften und den Kantonalkirchen gespiesen.

20'000 Franken Genugtuung

Im aktuellen Falls wird laut Büchel eine Genugtuung im vorgesehenen Maximalbetrag von 20'000 Franken gesprochen. «Natürlich kann man so eine Tat mit Geld nicht ungeschehen machen.» Hilfreich sei auch, dass der Täter zu seinen Verfehlungen stehe. Bischof Markus Büchel hat mit dem Opfer und dem Täter persönlich gesprochen.

Er sei als Bischof verpflichtet, in einem solchen Fall Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dies sei auch im Sinn des Opfers. Zusätzlich läuft in Rom ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den pensionierten Priester. Als Höchststrafe kann Rom den Kirchenmann aus dem Priesterstand entlassen.

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