Coronavirus – GraubündenBündner Regierung hätte sich schärfere Corona-Massnahmen gewünscht
mafr, sda
3.12.2021 - 16:43
Im Anschluss an die Entscheide des Bundesrates, hat die Bündner Regierung auf die neuen Corona-Massnahmen reagiert. Sie hätte sich besonders beim Homeoffice und den Schultests schärfere Massnahmen gewünscht.
3.12.2021 - 16:43
SDA
Am Arbeitsplatz gilt ab Montag eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, eine Maske tragen. Die Bündner Regierung forderte eine Homeoffice-Pflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen. Dass der Bund hier nicht deutlicher wurde, bedauerte Gesundheitsdirektor Peter Peyer am Freitagnachmittag vor den Medien in Chur.
Ebenso bezeichnete Peyer den Verzicht des Bundes, eine Testpflicht an Schulen einzuführen als «schade». In Graubünden nehmen bereits fast 100 Prozent der Schulen an den bisher freiwilligen repetitiven Testungen teil. Der Bundesrat hätte generell bei seinen Entscheiden deutlicher sein können, so Peyer.
Graubünden dürfte die Streichung der Quarantänepflicht allerdings sehr entgegenkommen. In ihrer Antwort auf die Vernehmlassung bezeichnete die Regierung diese am Donnerstag als «unverhältnismässig» und forderte stattdessen eine Testpflicht. Diese tritt nun ab Samstag in Kraft.
Situation in Graubünden angespannt
«Die Fallzahlen in Graubünden steigen stark an und die Situation auf der Intensivstation ist labil», sagte Peyer. Auch könne er nicht mit Sicherheit sagen, ob die aktuellen Zahlen stimmen würden. Die Labors seien stark ausgelastet und würden die Testergebnisse erst verspätet liefern.
Am Donnerstag befanden sich sechs Personen mit Covid-19 auf der Intensivstation. 49 Personen waren im Spital. Insgesamt registrierte der Kanton 2578 aktive Corona-Fälle.
Massnahmen des Bundes
Der Bundesrat beschloss am Freitag zudem, die Zertifikatspflicht auf alle öffentlichen Veranstaltungen auszuweiten, die Gültigkeitsdauer von Antigen-Schnelltests zu verkürzen und machte den Weg frei für 2G. Zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen können neu den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränken und damit auf die Maskenpflicht verzichten.
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