Ostschweiz Bündner Regierung will kein kantonales Ausländerstimmrecht

uj, sda

1.5.2023 - 12:17

Eine mobile Abstimmungsurne in der Gemeinde Medel in Graubünden. In 32 Bündner Gemeinden können Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene abstimmen und wählen. Auf kantonaler Ebene soll ihnen das verwehrt bleiben. (Archivbild)
Eine mobile Abstimmungsurne in der Gemeinde Medel in Graubünden. In 32 Bündner Gemeinden können Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene abstimmen und wählen. Auf kantonaler Ebene soll ihnen das verwehrt bleiben. (Archivbild)
Keystone

Die Bündner Regierung ist gegen die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Ausländer auf kantonaler Ebene. Sie lehnte einen Vorstoss von SP, GLP und den Grünen ab, der das verlangte.

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Die politische Mitbestimmung könne ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses in eine Gesellschaft sein, hiess es im Vorstoss. Mit dem grossen Anteil Ausländerinnen und Ausländern und dem Nicht-Mitbestimmen dieser Bevölkerungsgruppe gehe ein Demokratiedefizit einher.

Die Regierung widerspricht der Argumentation in ihrer am Montag publizierten Antwort auf den Vorstoss nicht. Sie ist aber im Grundsatz gegen das Anliegen.

Es sei rechtlich unbestritten, dass die Nationalität ein zulässiges Kriterium bei der Ausgestaltung des Stimm- und Wahlrechts darstelle. «Weder beim Bund noch in anderen Kantonen lassen sich Tendenzen erkennen, wonach auf diesen beiden staatlichen Ebenen die Ausübung der politischen Rechte vom Bürgerrecht getrennt werden soll», schrieb die Exekutive.

«Weg über Einbürgerung zumutbar»

Dies sei jüngst auch das Ergebnis einer Parlamentarischen Initiative auf Bundesebene gewesen. Selbst das kommunale Stimm- und Wahlrecht habe einen schweren Stand, wie sich jüngst in den Kantonen Zürich und St. Gallen gezeigt habe.

Die Regierung ist der Ansicht, dass Ausländerinnen und Ausländer sich nur durch Einbürgerung am politischen Leben auf kantonaler Ebene beteiligen können sollen. Mit dem fakultativen Stimm- und Wahlrecht für Nicht-Schweizer auf kommunaler Ebene verfolge Graubünden zudem einen politisch vertretbaren und bewährten Mittelweg. 32 der 101 Bündner Gemeinden machen von diesem Recht Gebrauch.

«Es erscheint der Regierung zumutbar, dass Personen, die sich am politischen Entscheidungsprozess beteiligen wollen, den Weg über eine Einbürgerung bestreiten», lautet das Fazit der Exekutive.

Laut der Regierung kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kantonaler Ebene. In Neuenburg, Jura, Waadt und Freiburg können ausländische Einwohner auf kommunaler Ebene abstimmen. Wie in Graubünden können auch Gemeinden in Appenzell-Ausserhoden und Basel-Stadt ihnen dieses Recht fakultativ einräumen.