Wolf Bündner Regierung will mehr Jungwölfe schiessen können

uj, sda

6.5.2021 - 14:50

Der Kanton Graubünden will zur Regulierung der Bestände mehr als die Hälfte der Jungwölfe eines Rudels erlegen dürfen. (Symbolbild)
Der Kanton Graubünden will zur Regulierung der Bestände mehr als die Hälfte der Jungwölfe eines Rudels erlegen dürfen. (Symbolbild)
Keystone

Die Bündner Regierung ist mit den Vorschlägen des Bundes zur Regulierung der Wolfsbestände nicht zufrieden. Sie will insbesondere mehr Jungtiere erlegen dürfen.

6.5.2021 - 14:50

Nach dem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September will der Bundesrat den Wolfsschutz nun auf Verordnungsstufe lockern. Die Vernehmlassung zu den vorgesehenen Änderungen der Jagdverordnung ist am Mittwoch zu Ende gegangen.

Die Bündner Exekutive hat ihre Haltung dazu am Donnerstag nachträglich öffentlich gemacht. Den vom Jagdgesetz zugelassenen Handlungsspielraum nutze die Vorlage nur unbefriedigend, schrieb sie in einer Mitteilung.

Die Regulierung von Wolfsbeständen soll nach dem Willen des Bundesrates auch mit den Anpassungen klar eingegrenzt bleiben: Um ein Tier zu schiessen, müssen konkrete Schäden vorliegen, der Bund muss dem Abschuss zustimmen, und die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben.

Neu sollen aber die Kantone bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren.

Jungwölfe und Elterntiere im Visier

Die Bündner Regierung fordert weitere Erleichterungen für Regionen mit vielen Wölfen, wie der Kanton Graubünden eine sei. Die Jagdverordnung erlaubt zur Regulierung der Wolfsbestände den Abschuss von höchstens der Hälfte der Jungtiere eines Rudels.

Die Bündner wollen aber mehr als die Hälfte des Rudelnachwuchses schiessen können. Das soll vor allem dann gelten, wenn diese weniger als ein Jahr alten Tiere zu einem Rudel mit problematischem Verhalten gehören.

Lockerungen fordert die Regierung zudem bei Einzelabschüssen. Unter bestimmten Umständen sollen auch Elterntiere aus einem sich fortpflanzenden Rudel erlegt werden dürfen.

Weiter sollen einzelne Wölfe schon nach dem ersten Riss eines grossen Nutztieres geschossen werden dürfen und nicht erst nach drei Rissen. Als grosse Nutztiere gelten Pferde, Rinder und Lamas.

Die Bündner Exekutive kritisiert schliesslich die Grundprämisse der teilrevidierten Jagdverordnung an sich. Der Abschuss von Wölfen sei immer noch fast vollständig an grosse Schäden und das Versagen des Herdenschutzes gebunden. Auf lange Sicht sei so ein «wirklich befriedigendes beziehungsweise nachhaltiges Wolfsmanagement» nicht möglich.

Seit der Bildung des ersten Wolfsrudels am Calandamassiv vor knapp zehn Jahren haben sich die Grossraubtiere in Graubünden kontinuierlich vermehrt. Zur Zeit leben im Kanton gemäss Schätzungen des Amtes für Jagd und Fischerei sechs Rudel und insgesamt um die 50 Wölfe. In diesen Zahlen nicht inbegriffen ist der Nachwuchs, den die Rudel dieses Jahr bekommen.

uj, sda