Kinderbetreuung Bündner Schulen sollen Kinderbetreuung auch in den Ferien anbieten

uj, sda

24.1.2022 - 14:34

Für Bündner Schulen würde die Betreuung von Kindern in den Schulferien einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. (Symbolbild)
Für Bündner Schulen würde die Betreuung von Kindern in den Schulferien einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. (Symbolbild)
Keystone

Die schulergänzende Kinderbetreuung soll in Graubünden auch auf die Ferienzeit ausgedehnt werden. Die Bündner Regierung ist bereit, einen entsprechenden Auftrag aus dem Parlament anzunehmen.

24.1.2022 - 14:34

Der Auftrag verlangt eine gesetzliche Verankerung der schulergänzenden Kinderbetreuung als Ganzjahresangebot.

Für die Schulträgerschaften würden Betreuungsangebote während der Schulferien einen grossen Aufwand mit sich bringen, schreibt die Regierung in ihrer am Montag publizierten Antwort. In der Regel sei weder das dafür notwendige Personal vorhanden noch das Know-how für eine tages- oder wochenweise Kinderbetreuung.

Zudem müssten dem Amt für Volksschule und Sport zusätzliche finanzielle und personelle Mittel bereitgestellt werden. Dem berechtigten Interesse, Beruf und Familie vereinbaren zu können, sei aber Rechnung zu tragen, meint die Exekutive.

Eingereicht wurde das Begehren von allen im Grossen Rat vertretenen Parteien mit Ausnahme der SVP. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wiesen darauf hin, dass eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu den übergeordneten politischen Zielen im Regierungsprogramm 2021-2024 gehört.

Verbesserungspotential orten sie bei der Betreuung von Schulkindern. Im Gegensatz zur familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorkindergartenalter werde die Betreuung von Schulkindern nicht in den Ferien angeboten.

Eltern von Schulkindern sollen arbeiten können

«Damit stehen berufstätige Eltern vor einem grossen Problem», heisst es im Auftrag. Manche seien gezwungen, ihre Berufstätigkeit bei Eintritt der Kinder in den Kindergarten wieder aufzugeben. Andere könnten zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit nicht aufnehmen.

Sollte der Grosse Rat den Auftrag in einem nächsten Schritt überweisen, biete sich mit der anstehenden Teilrevision des Schulgesetzes die Möglichkeit, die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, so die Regierung. Namentlich gehe es um die Verpflichtung der Schulträgerschaften, bei vorhandenem Bedarf entsprechende Betreuungsangebote für Kinder Berufstätiger bereitzustellen.

uj, sda