Die Liegenschaft Sonneblick in Walzenhausen AR kann als Asylzentrum genutzt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es wies die Beschwerde eines Anwohner-Ehepaars ab, wie der Kanton am Freitag mitteilte.
Die Regierung wolle nun die Inbetriebnahme des Sonneblicks vorbereiten, hiess es. Der Kanton hatte im Frühling 2016 angekündigt, dass er die Nutzung der Liegenschaft als Asylzentrum plane. Damals fehlten in Ausserrhoden Unterbringungsplätze für Asylsuchende.
Gegen das geplante Asylzentrum für 120 Personen gab es in Walzenhausen Widerstand von Anwohnern und der Gemeinde. Das Projekt verzögerte sich dadurch.
Die Gemeinde verweigerte die Baubewilligung und damit die Umnutzung der Liegenschaft. Die Stiftung Sonneblick und der Kanton erhoben erfolgreich Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Das Ausserrhoder Obergericht bestätigte den Rekursentscheid und stufte die Nutzung des Sonneblicks als Asylzentrum für zulässig ein.
Immer noch notwendig
Ein Anwohner-Ehepaar zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses kam nun zum gleichen Schluss wie die Vorinstanzen und gab definitiv grünes Licht für das Asylzentrum Sonneblick.
Mittlerweile seien die Zuweisungen von Asylsuchenden zurückgegangen, schreibt der Kanton. Das Staatssekretariat für Migration gehe derzeit von keinen markanten Erhöhungen aus. Doch könne sich die aussenpolitische Lage stets rasch ändern.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden benötigt weiterhin Unterbringungsplätze in einem kantonalen Zentrum, weil das bisherige Asylzentrum Landegg Ende 2020 geschlossen wird. Zusammen mit dem Kanton St. Gallen als Zentrumsbetreiber wird nun die Eröffnung des Asylzentrums Sonneblick vorbereitet. Der Kanton will auch das Gespräch mit der Gemeinde suchen.
Zurück zur Startseite