Ein Bündner Bauunternehmen hat unrechtmässig Schlechtwetter-Entschädigungen in der Höhe von 776'000 Franken bezogen und muss den Betrag nun zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Unia Arbeitslosenkasse Chur hatte dem Unternehmen für die Monate Februar und März 2014, Januar bis März 2015 und Januar bis März 2016 insgesamt eine Entschädigung von rund einer Million Franken ausbezahlt. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Eine Betriebskontrolle durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im August 2016 ergab, dass der Firma für die Jahre 2014 und 2015 keine Beiträge zustanden. Gemäss Urteil war die Arbeitszeiterfassung in den betreffenden Monaten nicht täglich fortlaufend nachgeführt worden.
Zudem hätten andere Belege ergeben, dass in dieser Zeit Kurse besucht und im darauf folgenden Monat nachträglich Mittagszulagen ausbezahlt worden seien. Auch aufgrund der Fahrzeug- und Maschinenrapporte kam das Seco zum Schluss, dass gearbeitet worden sei.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht vermochte das Bauunternehmen nicht glaubhaft darzulegen, dass die Entschädigung – bis in einem Fall – rechtmässig bezogen worden war. Das Argument, die Mittagszulagen seien aus Kulanz für gute Projektergebnisse an die Arbeitnehmer ausbezahlt worden, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil B- 664/2017 vom 07.03.2019)
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