Coronavirus – Schweiz Bündner Parlament genehmigt Covid-19-Notrecht

SDA

16.6.2020 - 12:37

Der Bündner Grosse Rat, der in einer Festhalle in Chur tagt, anerkannt die Arbeit der Regierung und der Verwaltung während der Zeit des Lockdowns. Notrecht und Nachtragskredite wurden am Dienstag genehmigt.
Der Bündner Grosse Rat, der in einer Festhalle in Chur tagt, anerkannt die Arbeit der Regierung und der Verwaltung während der Zeit des Lockdowns. Notrecht und Nachtragskredite wurden am Dienstag genehmigt.
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Bündner Parlament hat das kantonale Notrecht im Zusammenhang mit Covid-19 genehmigt. Fast alle acht Notverordnungen wurden ohne Gegenstimmen verabschiedet, mit einer Ausnahme.

18 Gegenstimmen gab es einzig zur Notverordnung über ausserordentliche Kompetenzen der Gemeinden. Die SP-Fraktion hatte demokratiepolitische Bedenken angemeldet.

Worum es geht: Die Kantonsregierung hatte die Gemeinden ermächtigt, für unaufschiebbare Geschäfte Urnenabstimmungen statt Gemeindeversammlungen durchzuführen. Das gleiche galt für Bürgergemeinden, Regionen oder Gemeindeverbände.

Zur Kenntnis nahm der Rat die diversen Nachtragskredite zu Covid-19. Sie belaufen sich gemäss Angaben der Geschäftsprüfungskommission (GPK) auf total 94 Millionen Franken. 72 Millionen Franken, der grösste Brocken davon, entfällt auf den Gesundheitssektor. GPK-Präsidentin Silvia Casutt sagte, die Nachtragskredite seien die Preisschilder für die Covid-19-Notverordnungen.

Die Regierung, die Verwaltung sowie das kantonale Gesundheitswesen erhielten gute Noten für die Arbeit während des Lockdowns. Grundsätzliche Kritik wurde nicht geäussert.

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