Parlamentswahlen Bündner Parlament soll nach Majorz und Proporz gewählt werden

SDA

22.9.2020 - 11:56

Der 120-köpfige Bündner Grosse Rat soll bei den nächsten Wahlen im 2022 nach einem Mischsystem von Majorz und Proporz gewählt werden. (Archivbild)
Der 120-köpfige Bündner Grosse Rat soll bei den nächsten Wahlen im 2022 nach einem Mischsystem von Majorz und Proporz gewählt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das 120-köpfige Bündner Kantonsparlament, der Grosse Rat, soll in Zukunft nach einem gemischten System von Majorz und Proporz gewählt werden. Die Regierung verabschiedete die entsprechende Botschaft. Sie wird in der kommenden Dezembersession vom Parlament beraten.

Ein Volksabstimmung über das neue Wahlmodell soll dann im Juni 2021 stattfinden, wie die Bündner Regierung am Dienstag informierte. Dem Grossen Rat legt sie ein Modell von Mehrheits- und Verhältniswahl vor. Es ist nicht die von der Regierung favorisierte Variante. Doch die Exekutive schloss sich den Wünschen der drei stärksten Parteien FDP, CVP und BDP an.

Bei diesem Mischmodell würde der Kanton in 43 Wahlkreise eingeteilt anstelle der bislang 39. Davon entsprechen 34 Wahlkreise den bisherigen. Die Wahlkreise Ilanz, Rhäzüns, Oberengadin und Davos müssen in neun neue Wahlkreise aufgeteilt, der Kreis Avers in den Wahlkreis Rheinwald integriert werden.

Keine Listenverbindungen vorgesehen

In 41 Wahlkreisen soll nach dem Majorzverfahren und in zwei (Chur, Fünf Dörfer) nach dem Proporzverfahren gewählt werden. Die Ausgestaltung des Proporzverfahrens richtet sich in weiten Teilen nach dem Verfahren für die Nationalratswahlen. Auf Listenverbindungen soll jedoch wegen der besseren Transparenz für die Wählerschaft verzichtet werden.

Hintergrund der Verabschiedung des reinen Majorzsystems ist ein Urteil des Bundesgerichts vom Juli 2019. Das Gericht stellte fest, dass das Majorzverfahren für die Wahl des Parlaments zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Es forderte die Behörden des Kantons auf, im Hinblick auf die nächsten Erneuerungswahlen im Jahr 2022 eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen.

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