Amtszeitbeschränkung Bündner Regierung: Amtszeitbeschränkung im Parlament unnötig

SDA

18.3.2019 - 11:36

Weil das Bündner Parlament bei den Wahlen alle vier Jahre ohnehin zu einem ansehnlichen Teil personell erneuert wird, hält die Kantonsregierung die Einführung einer Amtszeitbeschränkung für unnötig. Nur gerade vier Kantone limitieren die Amtszeit von Parlamentarierinnen und Parlamentariern.

Bei den Bündner Grossratswahlen im letzten Jahr betrug die Erneuerungsquote im Parlament 42 Prozent. Das heisst, dass im 120-köpfigen Grossen Rat nach den ordentlichen Wahlen 50 neue Mitglieder sassen.

2014 wurde der Grosse Rat zu 27 Prozent erneuert und bei den Wahlen 2010 zu 41 Prozent, wie die Regierung am Montag in der Antwort auf einen Vorstoss aus den Reihen der BDP-Fraktion mitteilte. Diese Erneuerungsquoten sind der Grund, weshalb die Regierung die Einführung einer Amtszeitbeschränkung für Grossrätinnen und Grossräte für nicht nötig hält und den entsprechenden Vorstoss dem Parlament zur Ablehnung empfiehlt.

Regierungsangaben zufolge kennen nur gerade die Kantone Obwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura eine Amtszeitbeschränkung für Mitglieder der kantonalen Parlamente. Der Vorstoss für die Einführung einer Amtszeitbeschränkung für Parlamentsmitglieder in Graubünden war von etwa der Hälfte der Grossrätinnen und Grossräte unterschrieben worden.

Die Stärkung der politischen Nachwuchsförderung und die Vermeidung von Machtkonzentrationen wurden im Wesentlichen als Argumente für die Einführung einer Amtszeitbeschränkung ins Feld geführt.

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