Bei der Umsetzung der Steuervorlage des Bundes in Graubünden ist die Kommission des Grossen Rats zwar auf die Vorlage der Regierung eingetreten. Inhaltlich gibt es aber grosse Differenzen. Die Anpassungen sollen bereits auf 2020 umgesetzt werden.
Die Regierung schlägt vor, die Gewinnsteuer für juristische Personen von heute 5,5 Prozent auf vier Prozent zu senken. Diese Anpassung wird von der Mehrheit der Kommission unterstützt. Eine erste Minderheit habe sich für eine geringere Senkung auf 4,5 Prozent ausgesprochen, heisst es in der Mitteilung der Kommission vom Dienstag. Eine zweite Minderheit wollte gar keine Senkung der Unternehmenssteuern.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Besteuerung von Patenten. Die Mehrheit der Kommission sprach sich für eine Ermässigung von 90 Prozent des Forschungs- und Entwicklungsaufwands der Unternehmen aus. Eine Minderheit wollte wie die Regierung die Ermässigung auf 70 Prozent beschränken.
Umstritten war in der Beratung auch der soziale Ausgleich zu den geplanten Vergünstigungen für Firmen. Die Regierung hatte eine Erhöhung der Berufskostenpauschale vorgeschlagen. In der Kommission wurde diese Massnahme aber übereinstimmend abgelehnt.
Stattdessen will die Mehrheit den Steuerfreibetrag von 15'000 Franken auf 16'000 Franken erhöhen. Eine andere Ausgleichsvariante wird von einer Kommissionsminderheit bevorzugt. Sie will in der Steuererklärung die Abzüge für die Krankenversicherungsprämien erhöhen.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der kommenden Session behandeln. Sie dauert vom 28. bis zum 31. August.
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