Der St. Galler Anwaltsverband eröffnet ein Disziplinarverfahren gegen sein Mitglied Patrick Stach. Der Rechtsanwalt hatte im Zusammenhang mit einem Erbstreit eine krass überhöhte Honorarforderung von 420'000 Franken gestellt und wurde dafür mit 10'000 Franken gebüsst.
Verbandspräsident Michael Nonn bestätigte am Sonntag einen Bericht des «St. Galler Tagblatts». Dem Verband gehe es um die Wahrung der Interessen und des Ansehens des St. Galler Anwaltsstand. Mögliche Massnahmen reichen vom Verweis über eine Busse bis zur Androhung eines Ausschlusses oder einem tatsächlichen Ausschluss.
Das Bundesgericht hatte im Januar eine von der kantonalen Anwaltskammer ausgesprochene Busse von 10'000 Franken gegen Stach bestätigt. Der St. Galler Anwalt hatte als Vertreter einer Erbin in einem Erbstreit ein Erfolgshonorar von 20 Prozent des Erbschaftsbetrags (1,9 Millionen Franken), mindestens aber 100'000 Franken, vereinbart.
Unzulässiges Honorar
Eine solche Abmachung sei gemäss Gesetz unzulässig, stellte das Bundesgericht fest. Zudem sei die Honorarforderung krass überhöht. Die vom Juristen geforderten 420'000 Franken für Leistungen zwischen November 2015 und Mai 2017 seien mehr als viermal so hoch wie die maximalen Ansätze gemäss den Gebührenordnungen.
Die Klientin, die seit Jahren von Sozialhilfe gelebt hatte, zeigte den Anwalt Mitte 2017 wegen der überhöhten Honorarforderung bei der Anwaltskammer an. Diese eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen Patrick Stach und büsste ihn mit 10'000 Franken. Der Anwalt focht den Entscheid erfolglos durch alle Instanzen an.
Als Konsequenz aus der Honorar-Affäre trat Stach am 20. Januar per sofort aus dem Universitätsrat der Uni St. Gallen (HSG) zurück. An einer Medienkonferenz entschuldigte er sich und bezeichnete sein Vorgehen als «Fahrlässigkeit». Gleichzeitig rechtfertigte er sein Verhalten.
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