ErziehungsstrafenDrei Jugendliche nach Grossbrand in Egnach verurteilt
SDA
10.3.2021 - 13:14
Das Bezirksgericht Arbon TG hat drei Jugendliche wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst für schuldig befunden. Sie erhalten eine Erziehungsstrafe.
Keystone-SDA, SDA
10.03.2021, 13:14
10.03.2021, 13:35
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Im Zusammenhang mit dem Grossbrand auf dem Firmengelände der Tobi Seeobst AG in Egnach vom März 2018 hat das Bezirksgericht Arbon drei Jugendliche verurteilt. Das Gericht hält es in seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid vom 5. März für erwiesen, dass die brennenden Kerzen, die die damals zwischen 14 und 16 Jahre alten Jugendlichen auf einem Stapel Kunststoffpaloxen angezündet hatten, die Brandursache waren.
Alle drei Jugendlichen hätten den Entschluss zum Anzünden der Kerzen mitgetragen, heisst es in der Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Es sei davon auszugehen, dass sie die möglichen Folgen in den wesentlichen Zügen hätten voraussehen können. Ihnen sei auch bekannt gewesen, dass brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt stehen gelassen werden sollten.
Das Bezirksgericht verurteilte sie wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer zu vollziehenden persönlichen Arbeitsleistung zugunsten des Gemeinwesens». Die Zivilforderungen der Geschädigten werden auf den Zivilweg verwiesen.
Zivilforderungen sind noch offen
Beim Grossbrand auf dem Firmengelände der Tobi Seeobst AG in Egnach war im März 2018 ein Sachschaden in Millionenhöhe entstanden. Über 1000 Tonnen Äpfel und Gemüse wurden damals ein Raub der Flammen.
Als eine der Nebenfolgen musste ein benachbartes Grundstück mit Kosten von knapp einer halben Million Franken entgiftet werden. Die Parzelle war vom Löschschaum kontaminiert worden. Die Aufwendungen finanzierte der Kanton Thurgau wegen des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens vor.
Am Abend des Grossbrandes hatten sich vier Jugendliche auf dem Areal getroffen. Die Jugendanwaltschaft stellte das Verfahren gegen einen von ihnen ein und bestrafte die anderen drei im November 2019 mit Strafbefehlen wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Erziehungsstrafe.
Dagegen erhoben die Jugendlichen Einsprache, deshalb befasste sich das Bezirksgericht Arbon mit dem Fall. An der nicht öffentlichen Verhandlung Anfang März hatten die Verteidiger der Jugendlichen Freisprüche, die Jugendanwaltschaft weiterhin Schuldsprüche gefordert.
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