Zwangsmassnahmen Ein Gedenkort für die Opfer von administrativen Zwangsmassnahmen

SDA

3.4.2019 - 15:57

Die bis in die 1980-er Jahre angewendeten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben im Kanton St. Gallen viel Leid verursacht. Neben der bereits laufenden Unterstützung für Betroffene, etwa bei der Akteneinsicht, ist nun im September in der Kantonshauptstadt ein Gedenkanlass geplant.

Im Kanton St. Gallen seien Kinder, junge Menschen und Erwachsene mit aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbaren Begründungen von Amtes wegen in Heimen, Anstalten oder bei Privaten platziert worden, heisst es in der Mitteilung des Departements des Innern vom Mittwoch. Vielen dieser Menschen sei dabei grosses Leid widerfahren, das ihr Leben bis heute präge.

Die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der St. Galler Geschichte läuft seit einigen Jahren. Betroffene werden bei der Suche nach Akten zu ihrer Lebensgeschichte unterstützt. Sie erhalten auch Hilfestellungen, damit sie beim Bund ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag einreichen können. Der Kanton leistet an den entsprechenden Fonds einen Beitrag von 900'000 Franken.

Die Stiftung Opferhilfe hat bis Ende des letzten Jahres 479 Betroffene aus dem Kanton St. Gallen beraten. Davon haben 423 ein Gesuch für einen Beitrag gestellt.

Ausstellung und Gedenkanlass

Bis zum 7. April gibt es in der Marktgasse in St. Gallen einen Pavillon mit der Ausstellung «Ausgegrenzt & Weggesperrt», deren Inhalt von der vom Bundesrat eingesetzten Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen erarbeitet wurde.

Am 21. September will dann der Kanton St. Gallen in der Lokremise einen Gedenkanlass veranstalten, mit dem an das begangene Unrecht erinnert wird. Anschliessend wird ein «Erinnerungszeichen» auf dem nahen Spielplatz Kreuzbleiche eingeweiht. Der Gedenkort und die Art des Erinnerungszeichens seien in den letzten Monaten mit Beteiligung von Betroffenen bestimmt worden, heisst es in der Mitteilung.

Der Spielplatz als Standort verweise zudem auf die Tatsache, «dass es vielen Betroffenen aufgrund der staatlich angeordneten Massnahmen nicht vergönnt war, eine unbeschwerte Kindheit und Jugend zu erleben».

Betroffene und Angehörige sollten in den nächsten Monaten per Post eine Einladung zum Gedenkanlass erhalten. Die Veranstaltung ist öffentlich.

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