Kantonsrat AREltern sollen Beiträge für externe Kinderbetreuung erhalten
gn, sda
21.2.2022 - 13:25
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll in Appenzell Ausserrhoden gefördert werden, unter anderem mit monatlichen Beiträgen für die externe Kinderbetreuung. (Symbolbild)
Keystone
In Appenzell Ausserrhoden sollen Eltern künftig mit monatlichen Beiträgen für die externe Kinderbetreuung unterstützt werden. Nach dem Willen des Kantonsrats sollen die Gemeinden davon die Hälfte der Kosten übernehmen.
Keystone-SDA, gn, sda
21.02.2022, 13:25
SDA
Eine Befragung der Ausserrhoder Bevölkerung hat gezeigt, dass keine Dringlichkeit für die Schaffung von weiteren Plätzen in Kindertagesstätten besteht, dass aber der Zugang mit finanziellen Beiträgen verbessert werden müsste, wie es in der Vorlage heisst.
Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Ziel des aktuellen Regierungsprogramms. Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung angepasst.
Am Montag hat das Parlament das Kinderbetreuungsgesetz in erster Lesung beraten und ausführlich diskutiert. Ausserrhoden will künftig Betreuungskosten für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuungsangebote der Gemeinden subventionieren. Erziehungsberechtigte, die die Voraussetzungen erfüllen, sollen monatliche Beiträge erhalten. Der Regierungsrat rechnet mit Kosten von 4,3 Millionen Franken.
Kostenanteile gaben zu reden
Besonders zu reden gab die Kostenaufteilung. Der Vorschlag der Regierung sah vor, dass die Gemeinden 75 und der Kanton 25 Prozent übernehmen.
Die Kommission Gesundheit und Soziales beantragte eine Erhöhung des Kantonsanteils auf 46 Prozent. Die restlichen Kosten sollen zu Lasten der Gemeinden gehen. Dies entspreche dem Verhältnis des Steuerfusses des Kantons gegenüber dem durchschnittlichen Steuerfuss der Gemeinden.
Zum Schluss setzte sich der Antrag der FDP-Fraktion deutlich durch. Der Kanton und die Gemeinden sollen sich zu gleichen Teilen an den Kosten beteiligen.
In der Schlussabstimmung wurde der Vorlage mit 53 Ja, 3 Nein und einer Enthaltung zugestimmt. Das Geschäft untersteht bis zum 23. März der Volksdiskussion.
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