Strassenbau Externes Fachbüro soll Spielraum für A15-Gaster abklären

ka, sda

27.6.2022 - 12:36

Der Kanton St. Gallen will an der geplanten Verbindungsstrasse A15-Gaster festhalten und sucht nun eine Lösung für ein umstrittenes Teilstück. (Symbolbild)
Der Kanton St. Gallen will an der geplanten Verbindungsstrasse A15-Gaster festhalten und sucht nun eine Lösung für ein umstrittenes Teilstück. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton St. Gallen hat nach dem negativen Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission zum Strassenbauprojekt A15-Gaster ein externes Fachbüro angeheuert. Es soll den Inhalt analysieren. Danach will der Kanton den umstrittenen Abschnitt in Uznach «optimieren».

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Das im März veröffentlichte Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sei «in Bezug auf die Schutzziele des Kaltbrunner Riets negativ ausgefallen», erinnert der Kanton in seiner Mitteilung vom Montag. Nun wurde das weitere Vorgehen festgelegt.

Die bisherigen Abklärungen hätten gezeigt, dass es zur bestehenden Linienführung der A15 keine umsetzbaren Alternativen gebe. Deshalb konzentriere sich die Überarbeitung «vor allem auf die im Gutachten beanstandete Linienführung im Abschnitt Grynaustrasse bis Rotfarb». Wegen der räumlichen Gegebenheiten und der umweltrechtlichen Anforderungen sei die Ausgangslage «jedoch schwierig».

In den nächsten Monaten soll ein externes Fachbüro das Gutachten analysieren. Erwartet werden «wichtige Erkenntnisse für die weitere Planung». Danach sei vorgesehen, interessierte Kreise der Bevölkerung, politische Parteien und Interessengemeinschaften einzubeziehen.

Die Verbindungsstrasse A15-Gaster soll knapp sechs Kilometer lang werden und grossräumig um das Siedlungsgebiet von Uznach herumführen. Das Projekt tangiert das Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet.