Spitalpolitik Fragen aus dem Toggenburg ans Gesundheitsdepartement

ka, sda

27.11.2023 - 11:28

Das St. Galler Gesundheitsdepartement hat im Juli die Aufenthaltsdauer in der Notfallstation in Wattwil auf zwei Tage beschränkt. Die Berit-Klinik wundert sich darüber. Die Rettungswagen fahren seither teilweise an Wattwil vorbei. Nun wurde zu diesem Thema bereits ein zweiter Vorstoss eingereicht.

27.11.2023 - 11:28

Der erste Vorstoss stammte von SP-Kantonsrat Martin Sailer. Er wollte von der Regierung wissen, wieso die Rettungswagen Wattwil «in den meisten Fällen» umfahren müssten.

In der Antwort erklärte das Gesundheitsdepartement, dass «nach geltenden Beschlüssen von Regierung und Kantonsrat» nur dann Patientinnen und Patienten in die Notfallstation in Wattwil gebracht werden dürften, wenn eine ambulante Behandlung oder eine stationäre Behandlung mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 24 Stunden erfolge.

Die Zahlen von 2022 hätten gezeigt, dass 20 Prozent der Patientinnen und Patienten dort drei oder mehr Nächte hospitalisiert waren. Das Gesundheitsdepartement habe deshalb der Berit Klinik im Juli 2023 mitgeteilt, «dass nur noch stationäre Aufenthalte mit höchstens zwei Nächten» akzeptiert und vergütet würden.

«Rettung St. Gallen» muss entscheiden

Bis Ende September seien rund acht Prozent der Notfallpatientinnen und -Patienten aus dem Toggenburg nach Wattwil gebracht worden. Das Personal der «Rettung St. Gallen» entscheide jeweils, in welche Behandlungseinrichtung jemand eingewiesen werde.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone- SDA bezeichnete Peder Koch, CEO der Berit Klinik AG, die neuen Vorgaben des Gesundheitsdepartements als «sehr speziell». Er verwies auf den Leistungsauftrag, den die Berit Klinik für die Notfallversorgung in Wattwil erhalten habe. Darin gebe es keine Beschränkung.

Nun wurde zum gleichen Thema ein zweiter Vorstoss eingereicht. Die drei Mitte- Kantonsräte aus dem Toggenburg (Mathias Müller, Adrian Gmür und Hansruedi Thoma) wollen unter anderem wissen «auf welcher gesetzlichen Grundlage» die Festlegung der maximalen Behandlungsdauer von neu 48 Stunden beruhe. «Gab es dazu eine Verfügung und können dagegen Rechtsmittel ergriffen werden?»

ka, sda