Coronavirus – Schweiz Freiwillige 2G-Regel für Innerrhoder Märkte und Messen

gn, sda

10.12.2021 - 11:20

Messen und Märkte in Appenzell Innerrhoden können auf die Maskenpflicht verzichten, wenn eine 2G-Pflicht gilt. (Symbolbild)
Messen und Märkte in Appenzell Innerrhoden können auf die Maskenpflicht verzichten, wenn eine 2G-Pflicht gilt. (Symbolbild)
Keystone

Appenzell Innerrhoden verzichtet auf strengere Corona-Massnahmen bei freiwilliger 2G-Regel für Veranstaltungen, Märkte und Messen: Der Landkanton passt die kantonale Verordnung damit der Bundesregelung an.

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Gemäss dem geltenden kantonalen Recht gilt seit dem 2. Dezember für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen eine Maskenpflicht. Diese erstreckt sich auf die Innen- und die Aussenbereiche, auch wenn eine Zertifikatspflicht gilt. Um eine Angleichung an die Bundesregelung zu erreichen, wird die entsprechende Bestimmung im kantonalen Recht angepasst, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Somit kann auf das Tragen einer Maske an Veranstaltungen, Märkten oder Messen in Innen- und Aussenbereichen verzichtet werden, wenn für diese eine 2G-Pflicht gilt. Die Neuregelung tritt am 11. Dezember in Kraft.

Die Standeskommission (Regierung) hält weiter fest, dass Besucherinnen und Besucher von Gesundheitsinstitutionen und Heimen ein Covid-Zertifikat vorweisen müssen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, können mit einem gültigen negativen Test weiterhin Besuche vornehmen, wie es weiter heisst.

Zusätzlich zur Zertifikatspflicht gilt für Besucherinnen und Besucher eine Maskenpflicht in Innen- und Aussenbereichen der Gesundheits- und Sozialinstitutionen.