Frühe Förderung Frühe Förderung: Verpflichtende Angebot für Familien prüfen

ka, sda

5.7.2021 - 11:48

Der St. Galler Kantonsrat wird entscheiden, ob Familien gesetzlich verpflichtet werden können, Angebote der Frühen Förderung in Anspruch zu nehmen. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat wird entscheiden, ob Familien gesetzlich verpflichtet werden können, Angebote der Frühen Förderung in Anspruch zu nehmen. (Archivbild)
Keystone

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat das Konzept der Regierung für die «Frühe Förderung» beraten und will dazu eine ganze Reihe von Aufträgen erteilen. So soll abgeklärt werden, ob Familien verpflichtet werden können, Angebote in Anspruch zu nehmen.

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Seit 2015 wird im Kanton St. Gallen ein Konzept für die «Frühe Förderung» umgesetzt. Nach fünf Jahren wurde der Erfolg überprüft. Zudem wird dem Kantonsrat eine Weiterentwicklung der Strategie bis 2026 vorgelegt.

Die Beratung findet in der kommenden Septembersession statt. Die zuständige Kommission begrüsst grundsätzlich die Ziele, «denn die Angebote erleichtern den Start in die Schule und erhöhen gleichzeitig die Chancengerechtigkeit», wie es in der Mitteilung vom Montag heisst.

Thema in der Diskussion war etwa, dass die für kommunale Konzepte und Projekte zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Lotteriefonds bisher «lediglich zu rund 40 Prozent ausgeschöpft wurden». Als möglichen Grund vermutet die Kommission den Umstand, dass der Stellenwert der Förderangebote in den Gemeinden noch sehr tief sei. Zudem fehle es in der Strategie an der Prioritätensetzung.

Weniger Datenschutz

Die Kommission will der Regierung zahlreiche Aufträge mitgeben. So soll eine Übersicht über die Aktivitäten in den Gemeinden erarbeitet werden. Weiter sollen Forderungen aus dem Postulat «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» aufgenommen werde, das im Juni im Kantonsrat mit klarer Mehrheit überwiesen wurde. Thema des Vorstosses: Massnahmen für eine Förderung fehlender sprachlicher und sozialer Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren.

Zudem will die Kommission einen Abbau von «Datenschutzhürden» prüfen lassen, um dem Informationsaustausch zwischen Behörden, Fachpersonen und Organisationen «zugunsten des Kindswohl zu vereinfachen», wie es in der Mitteilung heisst.

Weiter soll abgeklärt werden, wie Familien rechtlich verpflichtet werden können, Angebote der «Frühen Förderung» in Anspruch zu nehmen. Für die Kommunen sollen gesetzliche Vorgaben geprüft werden, damit sie bedarfsgerechte Angebote bereitstellen.