Energieeffizienz Gebäude im Kanton Schaffhausen sollen weniger Energie verbrauchen

SDA

26.10.2020 - 15:52

Gebäude im Kanton Schaffhausen sollen mehr erneuerbare Energie nutzen. (Symbolbild)
Gebäude im Kanton Schaffhausen sollen mehr erneuerbare Energie nutzen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Neubauten im Kanton Schaffhausen sollen in Zukunft möglichst mit erneuerbarer Energie beheizt werden und Altbauten zumindest teilweise auf erneuerbare Energie umstellen. Ineffiziente Elektroheizungen sollen durch zeitgemässe Lösungen ersetzt werden. Der Kantonsrat hat am Montag die entsprechende Revision des Baugesetzes mit 50 zu Null Stimmen beschlossen.

Die Revision orientiert sich an den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (Muken). Sie sieht die effizientere Verwendung von Energie und die vermehrte Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie vor.

Die vorberatende Kommission hatte festgestellt, dass die Meinungen bei diesem Thema weit auseinanderliegen. So ging die Vorlage der Regierung den einen nicht weit genug und den anderen viel zu weit. Trotzdem wollten die Kantonsrätinnen und -räte den in der Kommission gefundenen Kompromiss nicht gefährden und hielten sich mit Diskussionen und Anträgen zurück.

Regierungsrat Martin Kessler (FDP) betonte, es sei eine realistische Vorlage, mit der der Regierungsrat leben könne. Investitionen zahlten sich für alle aus.

Einfaches Verfahren

Neubauten sollen künftig möglichst mit erneuerbarer Energie beheizt werden und sich teilweise selbst mit Elektrizität versorgen oder den entsprechenden Anteil Energie einsparen.

Neben den harmonisierten Vorschriften der Muken schlägt der Regierungsrat zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren mit nur sechs Vorgaben für Neubauten vor: «SH-Light» soll den Verwaltungsaufwand für Bauherren und Gemeinden verringern. Das «Light» beziehe sich also auf das kundenfreundliche Verfahren und nicht auf die Energieziele, wie es in der Vorlage heisst.

Altbauten mit hohem Energieverbrauch sollen einen Teil ihres Energiebedarfs über erneuerbare Energien decken, wenn die alte Heizung ersetzt wird. Der Regierungsrat legt diesen Anteil zwischen 20 und 50 Prozent fest. Der höhere Anteil wäre notwendig, wenn der Bund das entsprechende CO2-Gesetz in Kraft setzt.

Neu soll auch der Bezug von Biogas oder synthetischem Gas oder flüssigen Brennstoffen aus erneuerbarer Energie möglich sein, sofern diese vorwiegend aus schweizerischer Produktion und aus schweizerischen Ressourcen stammen.

Mehr Ladesäulen für Elektroautos

Elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudeheizung sollen im Rahmen eines tiefgreifenden Umbaus, spätestens jedoch nach 15 Jahren durch zeitgemässe Systeme ersetzt werden. Dieselbe Frist gilt auch für den Ersatz von ineffizienten Elektroboilern für die Warmwasseraufbereitung.

Neu in die Vorlage aufgenommen hat die Kommission, dass bei Neubauten und tiefgreifenden Umbauten eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erstellt werden muss. Ebenso müssen öffentliche Parkhäuser und Parkplätze mit mehr als 60 Einheiten bis zum Jahr 2030 Ladesäulen nachrüsten.

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