Asylzentren Gegner des Asylzentrums «Sonneblick» gehen vor Bundesgericht

SDA

6.5.2019 - 16:02

Ein Anwohner-Komitee wehrt sich weiter gegen die Umnutzung des «Sonneblick» in Walzenhausen AR in ein Durchgangszentrum für Asylsuchende. Die Gegner haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Ausserrhoder Obergerichts eingereicht. Die Gemeinde verzichtet dagegen auf einen Weiterzug.

Der Streit dauert bereits drei Jahre. Gegen die Nutzung der Gebäude des ehemaligen Gästehauses als Asyl-Durchgangszentrum hatten sich sowohl die Gemeinde Walzenhausen als auch ein Komitee aus Anwohner gewehrt. Der «Sonneblick» liege in der Kurzone und sei nur mit einer schmalen Zufahrtsstrasse erschlossen, argumentieren die Gegner.

Das Ausserrhoder Obergericht entschied im Februar 2019, dass die Verweigerung der Baubewilligung durch die Gemeinde nicht zulässig sei.

Der Gemeinderat von Walzenhausen akzeptiert den Entscheid und will von einer Beschwerde an das Bundesgericht absehen, wie es in der Mitteilung der Gemeinde vom Montag heisst. Auch wenn der vom Obergericht angewendete Massstab – insbesondere bezüglich Sicherheits- und Betriebskonzept – rechtlich kritisch sei.

Das Urteil anfechten wollen einige Anwohner. Das Komitee «Anwohner Sonneblick» kämpft laut Communiqué vom Montag für ein «ausserkantonales und neutrales Urteil am Bundesgericht». Das Obergericht habe es sich mit der Beurteilung mehr als einfach gemacht und die Argumente der Anwohner bewusst oder unbewusst nicht einbezogen.

Der «Sonneblick» soll das jetzige Asylzentrum Landegg in der Gemeinde Lutzenberg ersetzen, welches im März 2021 geschlossen wird. Das geplante Durchgangszentrum in Walzenhausen soll rund 80 Plätze haben und wie die «Landegg» gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen betrieben werden.

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