Steuern Gewinnsteuer-Befreiung für Vereine mit ideellem Zweck

SDA

16.1.2019 - 14:10

Rund 313'000 Personen im Kanton St. Gallen erhalten in diesen Tagen die Steuererklärung für 2018. Von einer Neuerung profitieren Vereine und andere juristische Personen mit ideellem Zweck: Sie müssen Gewinne bis 20'000 Franken nicht mehr versteuern.

Die Neuerung gilt beispielsweise für Musikvereine in den Dörfern, Amateur-Sportklubs, Wander- oder Naturfreunde-Vereine, wie der Chef des kantonalen Steueramts, Felix Sager, erklärte. Voraussetzung ist, dass sie keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Sie müssen mit der Steuererklärung einen Antrag stellen und ihre Statuten einreichen. Wie die Befreiung von der Gewinnsteuer bis 20'000 Franken genau gehandhabt wird, muss sich laut Sager in der Praxis erst noch einspielen. Es gebe im Kanton sehr viele Vereine, die von der Neuerung profitieren könnten.

Immer öfter per Computer

Im vergangenen Jahr füllten knapp sechs von zehn Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung elektronisch aus und reichten sie via Internet ein. Dies spare viele Tonnen Papier, erklärte Billy Rohner, Hauptabteilungsleiter beim kantonalen Steueramt. Er hoffe, dass 2019 noch mehr Steuererklärungen per Computer nach der Methode "klicken und schicken" eingingen.

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