Der Kanton Thurgau setzt die STAF-Vorlage mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 2,5 Prozent um. Als sozialer Ausgleich werden die Ausbildungszulagen erhöht und Familien steuerlich entlastet.
Nachdem das Schweizer Volk am 19. Mai die STAF-Vorlage angenommen hatte, hat sich nun der Grosse Rat am Mittwoch über die Anpassungen des Thurgauer Steuergesetzes gebeugt. Kernpunkt der Vorlage, die während gut zwei Stunden in erster Lesung beraten wurde, ist die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Firmen.
Mit der Reduktion des Gewinnsteuersatzes von 4 Prozent auf 2,5 Prozent liegt die Gesamtsteuerbelastung juristischer Personen bei gut 13 Prozent. Damit bewege sich der Kanton im Mittelfeld aller Kantone, sagte Finanzdirektor Jakob Stark (SVP). Das Ziel des Gesamtpakets, Arbeitsplätze zu erhalten und Familien und den Mittelstand zu entlasten, sei erreicht.
Linke chancenlos
Die bürgerliche Mehrheit war mit der Vorlage einverstanden. Die Linken kritisierten die «grösste Steuersenkung der Geschichte im Thurgau» als unausgewogen. Die Verlierer seien die Bevölkerung und einzelne Gemeinden. Die SP und die Grünen wollten die Gewinnsteuer deshalb auf lediglich 3,5 Prozent senken. Der Stadtpräsident von Arbon, Dominik Diezi (CVP), schlug eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes auf 3 Prozent vor. Beide Änderungsanträge wurden deutlich abgelehnt.
Als soziale Ausgleichsmassnahme werden die Ausbildungszulagen um 30 Franken erhöht. Auf Vorschlag der vorberatenden Kommission gibt es zudem zusätzliche Steuergutschriften in der Höhe von 100 Franken pro Kind. Ein Antrag, diese Gutschriften auf 200 Franken zu erhöhen, wurde klar abgelehnt.
Um den gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung zu tragen, soll der Versicherungsprämienabzug in der Steuererklärung um 800 Franken für Ehepaare, um 400 Franken für Einzelpersonen sowie um 200 Franken für Kinder erhöht werden. Bereits beschlossen hat der Rat ausserdem eine Erhöhung des Kostenabzugs für die Kinderdrittbetreuung von 4000 auf 10‘100 Franken.
Steuerausfälle von knapp 61 Millionen
Die Steuerausfälle betragen insgesamt 60,9 Mio. Franken. Als Gegenfinanzierung wirkt sich die Erhöhung des Anteils aus der direkten Bundessteuer aus, der auf den Kanton, die Politischen Gemeinden, die Schulgemeinden und die Kirchgemeinden verteilt wird. Die Mindereinnahmen betragen damit insgesamt noch 44,9 Mio. Franken (Kanton: 18.6 Mio. Franken, Politische Gemeinden: 9,3 Mio. Franken, Schulgemeinden: 13,7 Mio. Franken, Kirchgemeinden: 3,3 Mio. Franken).
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