Auch die Glarner Regierung hat ein Millionen-Hilfspaket geschnürt, damit Firmen und Selbstständige in Zeiten der Coronapandemie über die Runden kommen. 12,5 Millionen Franken werden bereitgestellt, um die Hilfsmassnahmen des Bundes zu ergänzen.
Erarbeitet wurde das Massnahmenpaket von einer Task Force, bestehend aus Vertretern von Verwaltung und Privatwirtschaft. Wie die Kantonsregierung am Dienstag bekannt gab, wird ein kantonaler Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und von inhabergeführten Firmen eingerichtet. Er soll verhindern, dass Betroffene in die Sozialhilfe abgleiten.
Der Fonds wird mit 2,5 Millionen Franken aus den Steuerreserven geäufnet. Das Reglement zur Verteilung der Mittel soll durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres in den nächsten Tagen ausgearbeitet werden.
Bürgschaften bis zehn Millionen Franken
Der Kanton gewährt zudem in Ergänzung zur Bundeslösung zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen im Umfang von maximal zehn Millionen Franken. Das Reglement zur Vergabe und die Amortisation der Kredite wird derzeit ebenfalls durch das Volkswirtschaftsdepartement in Zusammenarbeit mit der Glarner Kantonalbank ausgearbeitet.
Laut Angaben der Glarner Regierung müssen grundsätzlich mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein, um Finanzhilfen auszulösen. Unter anderem müssen Antragssteller darlegen können, dass der Liquiditätsengpass wegen des Coronavirus entstanden ist. Ausserdem muss eine Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit mit der Gewährung einer Überbrückungsfinanzierung wahrscheinlich sein.
Gesuche können ab nächster Woche und bis Ende Juli gestellt werden. Die regierungsrätlichen Beschlüsse im Zusammenhang mit der Coronapandemie werden noch dem Kantonsparlament, dem Landrat, sowie der Landsgemeinde unterbreitet.
Rechnungen rasch begleichen
Im Weiteren hat die Regierung in Glarus am Dienstag an die Bevölkerung appelliert, Rechnungen von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden «zeitnah zu begleichen». Die Banken wurden aufgerufen, Kulanz bei Amortisationen und Kontoüberzügen walten zu lassen.
Die Krankenkassen sollen kulant sein im Falle von Mahnungen für ausstehende Krankenkassenprämien. Vermieter werden von der Kantonsregierung gebeten, Gewerbemieten aufzuschieben oder temporär zu reduzieren.
Zurück zur Startseite