Die Glarner Regierung will die Altersgrenzen für Politiker beibehalten. Glarner Regierungsräte, Ständeräte und Richter sollen weiterhin nur bis zum Alter von 65 Jahren im Amt bleiben dürfen.
Die Höchstaltersgrenze in der Glarner Politik hat sich nach Ansicht der Regierung bewährt, wie diese am Dienstag mitteilte. Die Altersgrenze sei nach wie vor geeignet, die mit ihr angestrebten Ziele zu erreichen. Es gehe um die Förderung der Rotation unter den Amtsträgern und die Verhinderung einer Überalterung der Gremien.
Die Regierung befasste sich auf einen Auftrag des Kantonsparlamentes mit der Altersthematik und erstellte einen Bericht. Von sich aus will sie nicht weiter tätig werden.
Die Exekutive erachtet es als "nicht zwingend erforderlich" dem Kantonsparlament oder der Landsgemeinde eine Änderung vorzuschlagen. Dies auch zumal die Altersgrenze von der Landsgemeinde 1988 eingeführt und seither zweimal bestätigt wurde.
Sollte sich aber das Parlament, der Landrat, für eine Änderung der Altersregelung aussprechen, so käme für die Regierung eine Aufhebung der Höchstaltersgrenze für die beiden Ständeräte in Frage. Diese sei in der Rechtslehre stark umstritten.
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