Im Glarnerland sollen Regierungsräte, Ständeräte sowie Richterinnen und Richter nicht länger als bis zum 65. Altersjahr tätig sein. An dieser Bestimmung in der Kantonsverfassung will die Regierung festhalten. Sie lehnt deshalb einen parlamentarischen Vorstoss ab, welcher die Altersguillotine kappen möchte.
Die landrätliche Kommission für Recht, Sicherheit und Justiz will mit einer Motion die in der Kantonsverfassung verankerte Altersgrenze von 65 Jahren aufheben. Betroffen von der Beschränkung sind im Glarnerland Regierungsräte, Ständeräte sowie Richterinnen und Richter.
Bei der Regierung beisst die Kommission jedoch auf Granit, wie aus der am Dienstag publizierten Antwort auf den Vorstoss hervorgeht. Der Regierungsrat bleibe bei seiner Grundhaltung, wonach sich die Altersgrenze bewährt habe und auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhe, schreibt die Exekutive.
Seit 1988 in der Verfassung
Die Vorschrift sei an der Landsgemeinde 1988 in den Verfassungstext aufgenommen worden. Gleichzeitig habe die Landsgemeinde eine ebenfalls beantragte Amtszeitbeschränkung abgelehnt.
Weiter macht die Regierung deutlich, dass sie keine Amtszeitbeschränkung als Ersatz für eine Altersgrenze möchte. Hier würden sich sofort weitere Fragen stellen, schrieb sie.
In Frage käme laut der Regierung allenfalls einzig die Aufhebung der Altersgrenze für die beiden Ständeräte. Diese Schranke werde von der Rechtswissenschaft als unzulässig erachtet.
Die Regierung empfiehlt dem Landrat (Kantonsparlament) die Ablehnung der Motion.
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