Coronavirus – Glarus Glarner Regierung will Gesundheitspersonal finanziell belohnen

mafr, sda

27.4.2021 - 16:34

Die Glarner Regierung will das Gesundheitspersonal im Kanton finanziell unterstützen. Sie nimmt dabei den Kanton Freiburg als Vorbild, der dem Pflegepersonal Gutscheine aus dem lokalen Gewerbe zukommen lässt.

Keystone-SDA, mafr, sda

Die Zusage ging auf einen politischen Vorstoss der Glarner GLP zurück. In einer Interpellation hatte diese von der Regierung gefordert, eine finanzielle Unterstützung des Gesundheitspersonals zu prüfen.

Denkbar sei eine Lösung, wie sie der Kanton Freiburg habe, sagte Regierungsrat Rolf Widmer (CVP) am Dienstag vor den Medien in Glarus. Wenn man dem Pflegepersonal Gutscheine aus dem lokalen Gewerbe zukommen lasse, entstehe eine Win-Win-Situation.

Definitiv festgelegt habe sich die Regierung aber noch nicht. Zur Zeit wären zwei weitere politische Vorstösse der SP und der SVP mit ähnlichen Forderungen hängig. In einer verbindlichen Lösung wolle man allen Vorstössen gerecht werden, erklärte Widmer.

Von Masken-Desaster erst durch Fernsehsendung erfahren

Auch die Gesundheit des Glarner Pflegepersonals war am Dienstag Thema vor den Medien. So habe die Regierung erst durch die Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF vom Debakel mit den fehlerhaften FFP2-Masken erfahren, erklärte Widmer. Kanton und Kantonsspital hatten zu Beginn der Pandemie 25'000 FFP2-Masken gekauft, die sich später als gefälscht und völlig mangelhaft herausstellten.

Zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte der Regierungsrat, die Glarner Verantwortlichen hätten sich damals auf die vom Lieferanten vorgelegten Zertifikate verlassen müssen.

Man habe zwar gewusst, dass die Masken nicht sehr gut verarbeitet seien, erklärte Orsolya Bolla, Hauptabteilungsleiterin Gesundheit. Dass aber deren Filter mangelhaft und die medizinische Funktion stark beeinträchtigt waren, habe man nicht erahnen können.

Zur Zeit läuft in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren. Der Kanton Glarus und das Kantonsspital erstatteten Anzeige wegen Betrug, Wucher, Gefährdung des Lebens sowie Verstoss gegen das Heilmittelgesetz gegen eine Handelsfirma und gegen Unbekannt.