Grosser Rat GRGrosser Rat gibt Bündner Hochschulen mehr Entscheidungsfreiheit
uj, sda
11.6.2024 - 12:48
Die Bündner Fachhochschule FHGR und die Pädagogische Hochschule PHGR erhalten mehr Spielraum bei der Gestaltung ihres Bildungsangebots, etwa der Einführung neuer Studiengänge. Eine entsprechende Gesetzesrevision wurde am Dienstag im Bündner Grossen Rat von allen Parteien mitgetragen.
Keystone-SDA, uj, sda
11.06.2024, 12:48
11.06.2024, 13:34
SDA
Das Parlament hat die Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung nach engagierter, aber durchaus einträchtiger Diskussion verabschiedet. Der Entscheid fiel einstimmig mit 104 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen.
Mit der Revision reagieren Regierung und Parlament auf die wachsende Konkurrenz unter Hochschulen, in der Schweiz und international. Mit einem grösseren Gestaltung- und Entscheidungsspielraum sollen die beiden Schulen konkurrenzfähiger werden.
Die beiden Hochschulen können neu selber entscheiden, welche Studiengänge sie einführen, oder allenfalls auch streichen. Bisher lag diese Kompetenz bei der Kantonsregierung.
Studiengänge ausserhalb der Schulschwerpunkte
Zudem können die Hochschulen nun auch Studiengänge ausserhalb ihrer gesetzlich vorgegebenen Bildungsschwerpunkte anbieten. Bei der PHGR ist das die Lehrkraftausbildung, bei der FHGR sind das Wirtschaft und Technik. Mit der Gesetzesrevision kann die Fachhochschule in Zukunft etwa auch einen Studiengang «Pflege Fachhochschule» anbieten.
Erst wenn ganze neue Fachbereiche eingeführt werden sollen, braucht es die Zustimmung der Regierung. Auch das ist aber eine Flexibilisierung. Bisher lag ein solcher Entscheid in der Kompetenz des Parlaments. Der Grosse Rat behält mit der Genehmigung des jeweiligen Jahresbudgets aber weiterhin die Gesamtverantwortung über die Hochschulen.
Mit der Revision werden die Hochschulen zudem angehalten, im Sinne eines «vertikalen Wissenstransfers» mit höheren Fachschulen zu kooperieren. Und schliesslich werden an einer kantonal anerkannten Hochschule erworbene Titel neu gesetzlich geschützt.
Die Teilrevision des Hochschul- und Forschungsgesetzes untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, soll sie Anfang 2025 in Kraft treten.
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