Ostschweiz Grosser Rat GR lehnt kantonales Ausländerstimmrecht klar ab

mafr, sda

15.6.2023 - 09:44

Kein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in Graubünden. Das Kantonsparlament lehnte einen entprechenden Vorstoss mit 80 zu 35 Stimmen ab. (Symbolbild)
Kein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in Graubünden. Das Kantonsparlament lehnte einen entprechenden Vorstoss mit 80 zu 35 Stimmen ab. (Symbolbild)
Keystone

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat an seiner Landsession in Klosters GR den Ausländerinnen und Ausländern im Kanton ein kantonales Stimm- und Wahlrecht verwehrt. Der entsprechende Vorstoss von SP, GLP und Grünen wurde mit 80 Nein zu 35 Ja-Stimmen klar abgelehnt.

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Eine politische Mitwirkung soll gemäss dem Kantonsparlament und der Regierung weiterhin an eine Einbürgerung gekoppelt sein. Graubünden kennt bereits ein fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Nicht-Schweizer auf kommunaler Ebene. 32 der 101 Bündner Gemeinden machen von diesem Recht Gebrauch. Ausserdem können Einwohnende ohne Schweizer Pass vom kantonalen Petitionsrecht Gebrauch machen.

Damit bietet Graubünden bereits liberale Spielregeln in diesem Bereich. Nur die Kantone Jura und Neuenburg kennen ein kantonales Ausländerstimmrecht. Vorstösse, ein solches auf kommunaler Ebene einzuführen, wurden jüngst in den Kantonen Zürich und St. Gallen abgelehnt.

Steuern versus Militärdienst

Die Befürworter des Vorstosses eines kantonalen Rechts in Graubünden versuchten vergeblich darzulegen, dass die bestehende Handhabung mit einem Demokratiedefizit einhergehe. Gerade Mitmenschen mit einer C-Bewilligung würden hier Steuern zahlen und damit zum Wohlstand beitragen, sagte der Grossrat Simon Rageth (GLP) am Donnerstag vor dem Rat in Klosters. Was jedoch mit ihren Steuergeldern passiere, dürften diese Menschen nicht mitbestimmen. Dies sei eine Demütigung, so Simon Gredig (SP).

Die Fraktionen von SVP und Mitte waren hingegen der Meinung, dass Rechte auch mit Pflichten einhergehen müssen. Wer politisch mitbestimmen möchte, könne sich einbürgern lassen, so etwa Walter Grass (SVP). Die Argumentation der Befürworter, dass man sich damit politische Rechte erkaufen müsse, konterte Grass mit dem Vorwurf, dass sich gewisse Personen mit einer Nicht-Einbürgerung vor dem Militärdienst drücken wollten.

Auch die Regierung war der Meinung, dass die politischen Rechte ans Einbürgerungsrecht geknüpft werden sollen. «Es erscheint der Regierung zumutbar, dass Personen, die sich am politischen Entscheidungsprozess beteiligen wollen, den Weg über eine Einbürgerung bestreiten», lautete das Fazit der Exekutive.

Regierungspräsident Peter Peyer (SP) nahm während der knapp einstündigen Debatte zuvor gemachte Vergleiche mit dem Frauenstimmrecht auf: «Ja, wir müssen schauen, dass es keine Gräben gibt. Manchmal braucht es eben einen langen Schnauf.»