Kantonsverfassung Grosser Schritt für neue Ausserrhoder Kantonsverfassung

SDA

26.10.2020 - 16:07

Die Arbeiten an der neuen Verfassung von Appenzell Ausserrhoden sind einen wichtigen Schritt weiter. (Symbolbild)
Die Arbeiten an der neuen Verfassung von Appenzell Ausserrhoden sind einen wichtigen Schritt weiter. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der Vorschlag für eine neue Ausserrhoder Kantonsverfassung ist von der zuständigen Kommission verabschiedet worden. Der nächste Schritt ist eine Vernehmlassung. 2023 könnte darüber abgestimmt werden.

Die Ausarbeitung des Vorschlags für die neue Verfassung von Appenzell Ausserrhoden dauerte zwei Jahre. Nun sei der Text von der zuständigen regierungsrätlichen Kommission ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen verabschiedet worden, teilte der Kanton am Montag mit.

In den letzten Sitzungen sei nochmals intensiv um einzelne Formulierungen und weitergehende Vorschläge gerungen worden. Thema war unter anderem die Frage, ob die vom Regierungsrat im August lancierte radikale Strukturreform in die neue Verfassung aufgenommen werden soll. Damit würde sich die Zahl der Gemeinden von heute 20 auf noch vier reduzieren.

Gemeindereform zuerst im Kantonsrat

Der entsprechende Verfassungsartikel war damals allerdings bereits verabschiedet worden. Darin ist die Zahl der Gemeinden anders als bisher nicht mehr aufgeführt. Nun bleibt es dabei. Es habe bei diesem Thema «Skepsis über den zeitlichen Ablauf» gegeben; es brauche doch noch viel Erklärungs- und Überzeugungskraft, wenn man die radikale Reform des Regierungsrats realisieren wolle, argumentierte die Kommission.

Nun soll die Gemeindereform zuerst im Kantonsrat beraten und danach allenfalls dem Volks vorgelegt werden. Anschliessend würde das Ergebnis in die neue Verfassung aufgenommen.

Bei der Präambel blieb es bei einem Text ohne religiöse Begriffe, «aber mit Hinweis auf die Erkenntnis, dass unser Wissen und unsere Macht beschränkt sind», so die Kommission.

Im nächsten Schritt geht es nun noch bis Ende Jahr um die Erläuterungen, die zum Verfassungstext dazugestellt werden. Danach wird der Regierungsrat zuerst darüber beraten und den Entwurf anschliessend in die Vernehmlassung geben. Danach sind zwei Lesungen im Kantonsparlament sowie eine Volksabstimmung vorgesehen.

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