Steuergesetz Grundstückgewinnsteuern: Kommission will weitere Abklärungen

SDA

9.5.2019 - 12:02

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat zwei Nachträge zum Steuergesetz beraten. Bei der Umsetzung einer Motion zur Festlegung der Grundstückgewinnsteuern verlangt sie weitere Abklärungen.

Bei einem der beiden Nachträge zum Steuergesetz handelt es sich um Anpassungen wegen des revidierten Geldspielgesetzes sowie des neuen Energiegesetzes. Sie sollen nun im Rahmen des eidgenössischen Steuerharmonisierungsrechts auf kantonaler Ebene umgesetzt werden. Diese Vorlage war in der Kommission unbestritten.

Beim zweiten Nachtrag geht es um die Berechnung der Grundstückgewinnsteuern. Dabei sollen die Regelungen für den Ersatzwert angepasst werden. Konkret geht es um die Frist, die nach dem Erwerb eines Grundstücks verstreichen muss, damit für die Grundstückgewinnsteuern statt des tatsächlichen Erwerbspreises der damalige amtliche Verkehrswert massgebend ist.

Im Kanton St. Gallen beträgt diese Frist 50 Jahre, in den Nachbarkantonen liegt sie bei 20 Jahren. Hausbesitzern sei es oft nicht möglich, verlässliche Unterlagen zum Verkehrswert einer Liegenschaft vor 50 Jahren verfügbar zu machen, argumentierte der Motionär aus den Reihen der CVP bei der Beratung im März 2015.

Das Geschäft war umstritten. Die Regierung hatte die Motion abgelehnt. Die SP-Grüne-Fraktion befürchtete eine Bevorteilung der Hauseigentümer und tiefere Steuereinnahmen. Die Motion wurde dann aber mit 76 gegen 30 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen.

Der Gesetzesvorschlag der Regierung bringt nun eine verkürzte Frist von 20 Jahren und will mit weiteren Anpassungen eine ertragsneutrale Umsetzung erreichen. Dazu hat die vorberatende Kommission noch keinen Entscheid gefällt. Sie verlange weitere Abklärungen und habe dem kantonalen Steueramt diverse Aufträge erteilt, teilte sie am Donnerstag mit. Die Beratung wird im Sommer fortgesetzt.

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