Im St. Galler Kantonsrat sollen wie in anderen Parlamenten künftig fünf statt wie bisher sieben Mitglieder für die Bildung einer Fraktion ausreichen. Dies werden die Grünen in der kommenden Session in einer dringlichen Motion beantragen. Profitieren würde die GLP.
Die Grünen werden in der kommenden Legislatur nach den Wahlerfolgen mit neun Mitgliedern erstmals eine eigene Fraktion bilden können – für die ebenfalls zu den Gewinnern zählende GLP mit sechs Kantonsrätinnen und Kantonsräten ist dies nicht möglich.
Der Grund: Im Geschäftsreglement des Kantonsrats ist festgelegt, dass es für eine Fraktion sieben Mitglieder braucht.
Bleibt es dabei, sind die Konsequenzen für die Grünliberalen einschneidend. Sie erhalten keinen Einsitz in den Kommissionen, die die Geschäfte vorberaten. Alle Versuche, sich einer der bestehenden Fraktionen anzuschliessen oder mit der EVP zusammenzuarbeiten, sind gescheitert.
Die Mindestgrösse einer Fraktion dürfe nicht länger parteipolitisch motiviert sein, schreiben nun die Grünen in einer dringlichen Motion, die sie nächste Woche in der Session einreichen wollen. Die Einbindung aller im Parlament vertretenen politischen Kräfte müsse gewährleistet sein.
Fünf Sitze reichen im Nationalrat
Den gleichen Antrag hatten die Grünen 2008 bereits einmal gestellt, nachdem die Sitzzahl im St. Galler Kantonsrat von 180 auf 120 reduziert, die Mindestzahl für die Bildung von Fraktionen aber beibehalten worden war. Damals sei man mit der Begründung abgeblitzt, bei der Berücksichtigung kleinerer Fraktionen lasse sich der Proporz in den Kommissionen nicht gewährleisten.
Die Grünen listen zwölf kantonale Parlamente mit unterschiedlichen Sitzzahlen auf. Dabei ist etwa der Thurgauer Grosse Rat mit 130 Sitzen, das Aargauer Kantonsparlament mit 140 oder der Luzerner Kantonsrat mit 120 Sitzen. Gemeinsam ist ihnen, dass es nur fünf Mitglieder für eine Fraktion braucht. Diese Grenze sei «gang und gäbe», schreiben die Grünen.
Sie verweisen weiter auf den Nationalrat: 200 Mitglieder, fünf von ihnen können eine Fraktion gründen. Eine Anpassung der Mindestgrösse sei auch für den St. Galler Kantonsrat angemessen, heisst es im Vorstoss.
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