Flugunfall Helikopterunfall in Amden SG: Telefonleitung war nicht eingetragen

SDA

21.4.2020 - 14:57

Der Unfall eines Helikopters mit einem Verletzten im Juni 2015 in Amden SG ist geklärt. Der Helikopter kollidierte im Anflug auf einen Aussenlandeplatz mit einer Telefonleitung, weil diese nicht eingetragen war.

Eigentlich sollte der Helikopter am 28. Juni von der Einsatzbasis Mollis GL in der Nähe des Speers bei Amden SG eine bewusstlose Person retten. Dabei verletzte er aber eine zweite, bis anhin unbeteiligte Person.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) rekonstruiert in ihrem am Dienstag veröffentlichten Schlussbericht den Unfall: «Nach dem Start erhielt die Besatzung von der Einsatzzentrale die genauen Koordinaten des Einsatzortes bei der Alp Oberkäseren. Sie studierte auf dem digitalen Kartendarstellungsgerät im Cockpit die Hindernissituation rund um die Alphütte und kam zum Schluss, dass in unmittelbarer Nähe keine Hindernisse eingetragen waren.»

Im Anflug zur Alp habe die Besatzung wahrgenommen, dass eine Person auf der südwestlichen Seite der Alphütte den Helikopter einweisen wollte. Aufgrund der Platzverhältnisse des vorgesehenen Landeplatzes und der unmittelbaren Nähe zur Terrasse, die vollbesetzt war, habe die Besatzung im Endanflug entschieden, nicht an diesem Ort zu landen. Der Pilot flog südöstlich um die Alphütte herum, um dort nach einem geeigneten Landeplatz Ausschau zu halten.

Nordöstlich der Alphütte konnte der Pilot eine geeignete Stelle ausmachen und er flog diese an. Dabei kam es zur Kollision mit einer Telefonleitung. Diese wurde durchtrennt. Die zurückschnellende Leitung traf bei der Alphütte eine unbeteiligte Drittperson und verletzte diese. Der Pilot konnte den Helikopter, der durch die Kollision beschädigt wurde, an der ursprünglich geplanten Stelle auf der Nordostseite der Alphütte landen.

Die Crew an Bord des Helikopters blieb unverletzt. Der Helikopter wurde beschädigt. Deshalb mussten zwei weitere Helikopter aus Zürich und St. Gallen angefordert werden. Diese flogen die beiden Patienten schliesslich ins Spital. Die durch das Kabel verletzte Person konnte das Spital am nächsten Tag bereits wieder verlassen.

Inzwischen habe das Bundesamt für Zivilluftfahrt gehandelt, schreibt die Sust. Die letzten beiden Teilstücke der Telefonleitung wurden im September 2015 in der Luftfahrthindernisdatenbank ergänzt.

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