Die Thurgauer Staatsanwaltschaft zieht die Anklageschriften gegen das Herz-Neuro-Zentrum Bodensee zurück. Die neue Verfahrensleitung will zur Optimierung der Beweisführung weitere Abklärungen unternehmen.
Das Herz-Neuro-Zentrum Bodensee (HNZB) führt Kliniken in Konstanz (D) und Kreuzlingen TG. Von Ende 2005 bis 2011 bezog die Herzklinik gewisse Medizinalprodukte über eine Handelsgesellschaft. In diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf laut, die Firma verrechne der Herzklinik die Produkte angeblich zu überteuerten Preisen.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft erhob im Oktober 2018 Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie ungetreuer Geschäftsführung mit Bereicherungsabsicht. Die Vorwürfe richten sich gegen drei Organe der Handelsfirma. Diese sitzen gleichzeitig auch in der Leitung der Herzklinik.
Die Staatsanwaltschaft forderte bedingte Freiheitsstrafen von zwei bis vier Jahren und geht von Ersatzforderungen von jährlich durchschnittlich rund 700'000 Franken für die zur Frage stehenden sechs Jahre aus.
Die Herzklinik wehrte sich Ende Oktober 2018 gegen die Vorwürfe: Fakt sei, dass das HNZB bei einem Direktbezug beim Hersteller unter keinen Umständen die gegenüber der Handelsfirma eingeräumten tieferen Preise für die betreffenden Medizinalprodukte hätte bekommen können und das trotz intensiver Verhandlungen.
Neue Verfahrensleitung
Am Dienstag informierte die Staatsanwaltschaft über den Rückzug der Anklageschriften in Sachen Herz-Neuro-Zentrum «zwecks punktueller Präzisierungen und gleichzeitiger Beweisergänzungen». Der bisher verfahrensleitende Staatsanwalt, der auch für die Anklagevertretung vor den Schranken zuständig gewesen wäre, habe die Staatsanwaltschaft Thurgau Anfang 2020 verlassen.
Aus diesem Grund habe der Fall unverzüglich einer neuen Verfahrensleitung zugeteilt werden müssen. «Diese kam zum Schluss, dass bezüglich Beweisführung im potentiellen Vermögensschaden noch Optimierungsbedarf besteht, weshalb diesbezüglich weitere Abklärungen getätigt werden», heisst es weiter.
«Dass Anklage erhoben wird, steht nicht zur Diskussion», sagte Marco Breu vom Mediendienst der Thurgauer Staatsanwaltschaft. Im Fokus stünden mögliche Vermögensschäden der Krankenversicherer, die nochmals beleuchtet werden sollen. Dies könne zu allfälligen Modifikationen bei den Anträgen der Staatsanwaltschaft führen, so Breu.
Es sei geplant, die ergänzte Anklageschrift bis spätestens Ende des dritten Quartals 2020 wieder beim Bezirksgericht Kreuzlingen einzureichen.
Zurück zur Startseite