Das Hochwasserschutzprojekt Weinfelden-Bürglen kann vorerst nicht umgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hiess verschiedene Beschwerden in einem Punkt gut. Wie lange die Verzögerung dauern wird, ist nicht bekannt.
2014 hatte der Thurgauer Grosse Rat das Hochwasserprojekt Weinfelden-Bürglen genehmigt, das Ausgaben von rund 27,8 Mio. Franken auslöst. Mehrere Einsprachen von Landwirtinnen und Landwirten gegen das Vorhaben wurden vom Departement abgewiesen.
Die Betroffenen rekurrierten beim Verwaltungsgericht. In einem Entscheid von Ende Dezember erhielten sie in einem Punkt Recht: Das Verwaltungsgericht verlange, dass das Departement für Bau und Umwelt seine Entscheide über die Einsprachen mit der für die Grundeigentümer verbindlichen Festlegung des Gewässerraums koordinieren müsse, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag.
Die Gemeinden Weinfelden, Bürglen und Bussnang müssten nun zuerst "den Gewässerraum im Projektparameter" erlassen, heisst es in der Mitteilung. Dagegen sind Einsprachen möglich.
Eine umfassende Interessenabwägung könne nur erfolgen, wenn sämtliche Faktoren des Bauprojektes und des Gewässerraums bekannt seien, hatte das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid festgestellt.
Zurück zur Startseite