Solarenergie Höherer Gebäudewert wegen Fotovoltaikanlage

ka, sda

29.3.2023 - 15:27

Eine Fotovoltaikanlage könne eine Neuschätzung der Liegenschaft auslösen, kritisieren die St. Galler Grünen in einem Vorstoss. Damit seien Investitionen in erneuerbare Energien noch weniger rentabel. (Symbolbild)
Eine Fotovoltaikanlage könne eine Neuschätzung der Liegenschaft auslösen, kritisieren die St. Galler Grünen in einem Vorstoss. Damit seien Investitionen in erneuerbare Energien noch weniger rentabel. (Symbolbild)
Keystone

Die St. Galler Grünen haben einen neuen Vorstoss eingereicht und kritisieren darin, dass die Installation einer Fotovoltaikanlage eine Neuschätzung der Liegenschaft auslöse. Dies komme einer Bestrafung für Investitionen in erneuerbare Energien gleich.

29.3.2023 - 15:27

In ihrem Vorstoss verweisen die Grünen auf Informationen der Gebäudeversicherung St. Gallen (GVA). Danach werde für Neubauten oder bei einer baulicher Wertvermehrung von mehr als 30'000 Franken eine Bauzeitversicherung verlangt. Dies gelte auch für Fotovoltaikanlagen.

Die Bauzeitversicherung löse aber nach Abschluss der Arbeiten eine Neuschätzung aus. Dabei werde der Steuerwert nicht nur um den Investitionsbetrag der Fotovoltaikanlage erhöht, sondern auch der Marktwert der Liegenschaft früher als im üblichen Zehnjahres-Rhythmus angepasst.

Höherer Gebäudewert

Auf Grund der gestiegenen Preise für Liegenschaften versteuere der Bauherr einer Fotovoltaikanlage also schon früher den höheren Wert als derjenige, welcher keine Anlage erstelle. «Er wird also für die Investitionen in erneuerbare Energie bestraft», folgern die Grünen.

Fotovoltaikanlagen seien in vielen Gemeinden wegen der tiefen Preise der Elektrizitätswerke ohnehin nicht rentabel. Wenn noch «eine Bestrafung durch das Steueramt» dazu komme, überlegten sich die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einen Verzicht auf eine Fotovoltaikanlage.

Die Regierung soll nun erklären, ob es mit dem geltenden Recht die Möglichkeit gebe, «auf eine steuerliche Neuschätzung beim Bau einer Fotovoltaikanlage zu verzichten».

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