Die St. Galler Kantonrätinnen und Kantonsräte sollen mehr Geld für lange Sitzungen sowie eine höhere Grundentschädigung erhalten. Gerechnet wird mit Mehrkosten von jährlich 860'000 Franken.
Die gestiegenen Anforderungen und der höhere Aufwand seien in der geltenden Entschädigungsordnung nicht mehr angemessen abgebildet, heisst es in der Stellungnahme der vorberatenden Kommission vom Dienstag. Sie unterstützt eine Vorlage des Präsidiums für «eine moderate Erhöhung der Entschädigungen – auch mit Blick auf die Regelungen in vergleichbaren Kantonen».
Für die im Juni 2020 beginnende neue Legislatur soll das Taggeld für Sitzungen von bisher 250 auf 400 Franken erhöht werden. Allerdings mit einer Einschränkung: Den höheren Satz gibt es nur für Sitzungen, die länger als zwei Stunden dauern. Fallen sie kürzer aus, soll das Taggeld hingegen auf 200 Franken reduziert werden.
Weiter gab es bisher sogenannte «Infrastrukturbeiträge» von 1000 Franken für Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Neu soll die Grundentschädigung 2000 Franken betragen. Insgesamt würden die Mehrkosten jährlich insgesamt 860'000 Franken ausmachen.
Der Kantonsrat wird in der Februarsession über die höheren Entschädigungen entscheiden.
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