Die Universität St. Gallen (HSG) hat im Zuge einer 2018 aufgedeckten Spesen-Affäre Honorarzahlungen von 160'000 Franken eines ihrer Institute unter die Lupe genommen. Nach Abschluss dieser Prüfung sieht der Universitätsrat keine Notwendigkeit für weitere Schritte.
Dies teilte die HSG am Mittwoch mit. Nach eingehender Prüfung der Honorarzahlungen und einer externen juristischen Begutachtung seien das Rektorat und der Universitätsrat zur Einschätzung gekommen, «dass zusätzliche Abklärungen nicht angezeigt und weitere Schritte nicht angemessen wären».
Es ging um Vergütungen von insgesamt 160'000 Franken, die ein HSG-Institut in den Jahren 2014 bis 2018 aus Drittmitteln an zwei Personen zahlte, die im Arbeits- und im Auftragsverhältnis für das Institut tätig waren. Die HSG hatte Ende Oktober über den Verdachtsfall informiert und Abklärungen angekündigt.
Das Rektorat gab den Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Zudem liess es die Honorarzahlungen durch externe Juristen beurteilen. Diese kamen zum Schluss, «dass die fraglichen Leistungen zwar nachträglich nicht in jedem Fall restlos nachvollziehbar sind», heisst es im Communiqué.
Eher lasch kontrolliert
Alle Rechnungen und Auszahlungen seien aber von den zuständigen Personen für in Ordnung befunden und visiert worden. «Allenfalls hätte die visierende Person ihre Kontrollpflicht strenger ausüben sollen», schreibt die HSG. Dies habe aber im Ermessensspielraum der Verantwortlichen gelegen.
Auch wenn keine weiteren Schritte angezeigt seien, verdeutlichten die Sachverhalte doch «die Notwendigkeit einer Klarstellung einzelner interner Regelungen, einer verbesserten internen Kontrolle, einer Bewusstseinsbildung bezüglich der Verantwortung und einer Neuordnung der Aufsicht über die Institute».
Im Frühling 2018 waren missbräuchliche Spesenbezüge am HSG-Institut für Finanzwirtschaft, Finanzrecht und Law and Economics bekannt geworden. Dessen Direktor wurde wegen überhöhter Spesenbezüge freigestellt, und die Universität reichte gegen ihn Strafanzeige ein. Die HSG geriet in die negativen Schlagzeilen.
Sonderprüfung
Die St. Galler Regierung und die HSG ordneten eine Sonderprüfung an: Während eines halben Jahrs nahmen Fachleute der kantonalen Finanzkontrolle sowie die Finanzabteilung der HSG mehrere tausend Belege aus dem Jahr 2018 zu Spesen, Honoraren, Nebentätigkeiten und Transaktionen mit nahe stehenden Personen unter die Lupe.
Die Sonderprüfung brachte keine weiteren «wesentlichen, systematischen Abweichungen von Vorschriften» zu Spesen und Nebenbeschäftigungen zu Tage, wie die Behörden Ende Oktober informierten. Als Konsequenz aus der Spesenaffäre hat die HSG ihr Spesen- und Auslagenreglement überarbeitet.
Zurück zur Startseite