Kantonsrat SGIm Kanton St. Gallen wird die Kinderbetreuung ausgebaut
ka, sda
21.9.2022 - 11:29
Im Kanton St. Gallen muss die Kinderbetreuung in der Volksschule künftig flächendeckend angeboten werden. Weiter gelten einheitliche Öffnungszeiten. Dies beschloss die Mehrheit des Kantonsrats am Mittwoch gegen den Widerstand der SVP-Fraktion.
ka, sda
21.09.2022, 11:29
SDA
Im ganzen Kanton St. Gallen soll es künftig schulergänzende Betreuungsangebote ab dem Kindergarten geben, die alle die gleichen Öffnungszeiten haben. Dieses Ziel wollte die St. Galler Regierung mit einer Ergänzung des Volksschulgesetzes erreichen und kam damit dem Auftrag aus einer Motion nach.
Konkret müssen die Betreuungsangebote der Schule von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr sowie während acht Ferienwochen geöffnet sein – falls nicht bereits die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.
Klare Mehrheiten für die Vorlage
Die SVP kündigte Widerstand an. Mit einem Antrag wollte die Fraktion die Festschreibung der Öffnungszeiten und damit den zentralen Punkt der Vorlage streichen. Die Begründung: Solche detaillierten Angaben gehörten nicht in ein Gesetz, das Korsett sei für die Gemeinden zu eng.
In der Session wies Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) darauf hin, dass die Versorgung mit Betreuungsplätzen im Kanton St. Gallen zwar gestiegen sei – aber weiterhin unter dem Schweizer Durchschnitt liege.
In der Debatte zuvor hatten die Sprecherinnen und Sprecher von GLP, Grünen, FDP, Mitte-EVP und SP die Vorlage unterstützt. Nur die SVP wollte nicht darauf eintreten.
Die Abstimmungen entsprachen danach den abgegebenen Voten: Der Rat trat mit 86 gegen 27 Stimmen bei einer Enthaltung klar auf die Vorlage ein und lehnte den Antrag der SVP auf Streichung der zeitlichen Vorgaben mit 77 gegen 34 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.
Danach verschob allerdings der Rat den Start des Gesetzes aufgrund eines Antrags von FDP-Kantonsrat Daniel Bühler mit 71 gegen 44 Stimmen bei zwei Enthaltungen um ein Jahr auf August 2024.
Recht auf Stillzeiten
In einem weiteren Gesetzesnachtrag ging es um die bezahlte Stillzeit für Lehrerinnen. Der Bundesrat hat diesen Anspruch zwar in einer Verordnung zum Arbeitsgesetz konkretisiert, doch der ist laut Regierung für Lehrpersonen nicht direkt anwendbar. Diese Lücke sollte die Vorlage schliessen.
Die vorberatende Kommission hatte die Vorlage abgelehnt. Doch der Rat trat mit 62 gegen 52 Stimmen auf den Nachtrag ein und stimmte danach mit 98 zu 11 Stimmen einem Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu. Damit wurde der Anspruch auf Stillzeiten in der Volksschule festgeschrieben, die konkreten Regelungen bleiben aber dem Schulträger überlassen.
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