Die Innerrhoder Standeskommission hat mit einem Dringlichkeitsbeschluss den Alltag mit den Corona-Massnahmen geregelt. Unter anderem sind neu auch Beschlüsse in Telefon- oder Videokonferenzen gültig.
Die Standeskommission (Regierung) habe am 14. April einen Dringlichkeitsbeschluss erlassen, der Regelungen zur Bewältigung dieser schwierigen Lage im Kanton enthalte, teilte die Ratskanzlei am Mittwoch mit.
Unter anderem wird darin festgelegt, «dass in dieser besonderen Lage auch Beschlüsse mit Telefon- oder Videokonferenzen und mit Mails möglich sind». Im Notfall könne auch das Anwesenheitsquorum für Beschlüsse unterschritten werden. Weiter enthält der Beschluss verschiedene Detailregelungen zur Verwaltung, zur Abwicklung von Referenden oder zum Einschreiben für die Gemeinen Alpen.
Zum Inhalt gehören auch die bereitgestellten Darlehen und Bürgschaften. So gib es einen Wirtschaftsförderungsfonds mit einem Bestand von rund 3,5 Millionen Franken, der bei Bedarf mit weiteren 2,5 Millionen Franken aus den freien Mitteln erweitert werden könnte.
Für notleidende Unternehmen ist eine Steuerstundung von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Im Kulturbereich wird ein Betrag von 189'000 Franken bereitgestellt, der mit einem gleich hohen Betrag des Bundes zur Abdeckung von Einnahmeausfällen verwendet werden kann.
Der Beschluss der Standeskommission gilt ab sofort – teilweise auch rückwirkend. Da es sich um einen Dringlichkeitsbeschluss handle, sei er umgehend aufzuheben, sobald dies die Situation zulasse, heisst es in der Mitteilung.
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