Internetkriminalität Kanton Schaffhausen will verdeckte Ermittlungen regeln

kl, sda

10.5.2021 - 13:33

Der Kanton Schaffhausen regelt verdeckte Ermittlungen beispielsweise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Internet- und Pädokriminalität. (Symbolbild)
Der Kanton Schaffhausen regelt verdeckte Ermittlungen beispielsweise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Internet- und Pädokriminalität. (Symbolbild)
Keystone

Die Schaffhauser Polizei soll mehr Möglichkeiten erhalten, um gegen Internet- und Pädokriminalität vorzugehen. Um verschiedene verdeckte Ermittlungsarten zu regeln, muss das kantonale Polizeigesetz angepasst werden. Ausserdem sollen dafür zwei neue Stellen geschaffen werden. Der Kantonsrat hat am Montag die Teilrevision des Polizeigesetzes beraten.

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Um den Tätern auf die Spur zu kommen, beziehungsweise Taten zu verhindern, müssen die Fahnder sich beispielsweise in Chatrooms oder Foren unter Pseudonym einloggen. Dafür fehlen im Kanton bislang die nötigen Rechtsgrundlagen und das Personal.

Mit der Änderung werden polizeiliche Observation, präventive verdeckte Fahndung und präventive verdeckte Vorermittlungen zur Verhinderung von Straftaten geregelt.

Die Zeit für die Revision drängt, da seit Anfang des Jahres die Kantone alleine verantwortlich dafür sind, die pädosexuelle Kriminalität im Internet zu bekämpfen. Bislang führte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im Auftrag der Kantone Vorermittlungen in diesem Bereich durch.

Irreführender Titel

Im Kantonsrat führt der Titel der Vorlage «Teilrevision Polizeigesetz (Überwachungsmassnahmem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)» nun zu einer gewissen Konfusion. Es geht nämlich nicht nur um Pädokriminalität, sondern auch um andere schwere Straftaten wie beispielsweise Drogen- oder Frauenhandel.

So beantragte Iren Eichenberger (Grüne) die Rückweisung der Vorlage an die Kommission und den Beizug des kantonalen Datenschützers. Sie wolle dem Anliegen der Vorlage nicht im Wege stehen, aber Zweifel ausgeräumt haben. Bei den verdeckten Ermittlungsarten handle es sich um einen Eingriff in Grundrechte. Es müsse gesichert sein, dass sie nicht auf andere Bereiche angewendet werden könnten, etwa gegen die Klimajugend.

AL: «Genereller Schnüffelauftrag»

Auch Matthias Frick (AL) warnte davor, so weitreichende Massnahmen «husch husch» zu beschliessen. Bei der Gesetzesrevision gehe es nicht nur um Pädokriminalität und den Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern um einen generellen Schnüffelauftrag und die Erlaubnis, Spitzel einzusetzen.

Er stellte Anträge, mehrere Paragrafen auf das einzuschränken was im Titel steht, nämlich Pädokriminalität. Weil alle Anträge mehr als zwölf Stimmen erhielten, muss sich die vorberatende Kommission nun damit vor der zweiten Lesung noch einmal befassen.

Auch für Matthias Freivogel (SP) war klar, dass man bei Pädokriminalität eine Rechtsgrundlage brauche. Man dürfe aber nicht alles andere über den gleichen Kamm scheren und den Rechtsstaat auf kantonaler Ebene nicht mehr einschränken als nötig sei, sagte er.

Christian Heydecker (FDP) betonte, man müsse sich bewusst sein, dass man da strengere Regeln aufstellen müsse, wo noch gar nichts passiert sei, als dort, wo schon Delikte begangen worden seien.

«Mekka der Kriminalität»

Kommissionspräsident Peter Neukomm (SP) verteidigte die Vorlage. Sie beziehe sich auf bundesgesetzliche Anforderungen und stütze sich auf die Regelungen anderer Kantone. Es gehe nur um schwere und schwerste Straftaten. Die Instrumente gebe es ausserdem auch schon im alten Polizeigesetz. Es werde nicht etwas Zweifelhaftes neu eingeführt. Es gebe jetzt sogar mehr Rechtsstaatlichkeit.

Auch Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter (SVP) betonte, es brauche eine gesetzliche Grundlage. Mit dem Titel der Vorlage habe man nichts verschleiern wollen. Der Kampf gegen Kinderpornographie sei ein aktuelles Thema.

Es gehe um schwere Straftaten und genau um das, was das Bundesgericht als zulässig erachte und nicht um Gesinnungsschnüffelei. Sie warnte davor, dass der Kanton ohne gesetzliche Grundlagen «das Mekka der Kriminalität» werden könnte.

Mit all den aufgeworfenen Fragen und Bedenken muss sich nun die Kommission vor der zweiten Lesung noch einmal befassen.