Die Gebäude im Kanton Schaffhausen sollen weniger Strom verbrauchen und verstärkt erneuerbare Energien nutzen. Um dies zu erreichen, passt der Regierungsrat das kantonale Baugesetz an. Die Änderungen gehen nun in die Vernehmlassung.
Neubauten im Kanton Schaffhausen sollen künftig möglichst mit erneuerbarer Energie beheizt werden und sich zu einem kleinen Teil selbst mit Elektrizität versorgen. Dies ist eine der wichtigsten Anpassungen im kantonalen Baugesetz, welches das Baudepartement am Dienstag in die Vernehmlassung schickte.
Die Revision sieht vor, dass für Neubauten ein um zwei bis vier Zentimeter besserer Wärmeschutz einzuhalten ist sowie eine kleine Solarstromanlage installiert werden soll. Zudem werden das Anforderungsprofil und das Nachweisverfahren für Neubauten vereinfacht. Der administrative Aufwand für Bauherren und Gemeinden soll dadurch überschaubarer werden.
Eine weitere Änderung betrifft bestehende Wohnbauten, die noch nie energetisch saniert wurden und einen sehr hohen Energieverbrauch aufweisen. Sie müssen künftig beim nächsten Heizungsersatz mindestens zehn Prozent ihres Energiebedarfs einsparen oder mit erneuerbaren Energien abdecken.
Mit der Gesetzesrevision will der Regierungsrat die Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie fördern. Dadurch sollen die Versorgungssicherheit erhöht und die Auslandabhängigkeit verringert werden. Aufgrund technischer Entwicklungen und neuer Baufachformen seien diese Anpassungen nach zehn Jahren notwendig, schreibt der Regierungsrat.
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