Care-Migrantinnen Kanton St. Gallen: Bessere Arbeitsbedingungen für Care-Migrantinnen

SDA

25.6.2020 - 11:53

In rund 300 St. Galler Haushalten sind Care-Migrantinnen für die Pflege von gebrechlichen Personen angestellt. (Symbolbild)
In rund 300 St. Galler Haushalten sind Care-Migrantinnen für die Pflege von gebrechlichen Personen angestellt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Im Kanton St. Gallen tritt auf den 1. Juli ein überarbeiteter Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft in Kraft. Damit sollen die Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen in der 24-Stunden-Pflege verbessert werden.

Nach Schätzungen arbeiten im Kanton St. Gallen rund 600 Migrantinnen in ungefähr 300 Haushalten. Sie reisen jeweils aus ihren Heimatländern in die Schweiz ein und betreuen während einigen Wochen eine gebrechliche Person in deren Zuhause. Nach dem Einsatz kehren sie vorübergehend in ihr Heimatland zurück, um ein paar Wochen später ihre Tätigkeit im gleichen Haushalt wieder aufzunehmen.

Die Arbeitsbedingungen der Frauen hätten wegen der langen Arbeitszeiten und der Nacht- und Sonntagseinsätze schon seit längerer Zeit Anlass zu Kritik gegeben, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Der Kanton St. Gallen hat nun einen Muster-Normalarbeitsvertrag des Bundes angepasst und ergänzt.

Präsenzzeit zählt als Arbeitszeit

Es ist eines der Kennzeichen dieser Arbeitsverhältnisse, dass die Angestellten zwar den ganzen Tag im Haushalt anwesend sein müssen, der Zeitaufwand bei der Lohnabrechnung aber mehrheitlich als Präsenzzeit deklariert wird. Der neue Normalarbeitsvertrag schreibt nun vor, dass wenigstens sieben Stunden Arbeitszeit am Tag angerechnet werden müssen. Wird ein halber freier Tag bezogen, sind es dreieinhalb Stunden Arbeitszeit.

Weiter gibt es verbesserte Pausenregelungen und eine Reisekostenentschädigung für die notwendige An- und Rückreise der Arbeitnehmenden zwischen Wohn- und Einsatzort.

Der Normalarbeitsvertrag gilt nicht nur für die Pflege von gebrechlichen Personen, sondern auch für Angestellte, die für die Kinderbetreuung oder als Haushaltshilfen tätig sind. Die Bestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

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