Bundesgericht Kanton St. Gallen erhält 1 Million Franken aus Betrugsfall zurück

SDA

22.5.2019 - 12:00

Die St. Galler Amtsbürgschaftsgenossenschaft muss für den Schaden in der Höhe von einer Million Franken aufkommen, den ein ehemaliger kantonaler Angestellter durch Betrügereien verursacht hat. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Genossenschaft abgewiesen.

Das Bundesgericht stützt die Sicht des St. Galler Handelsgerichts, wonach der Schaden auch bei korrekter und ausreichender Kontrolle der Arbeit des Angestellten entstanden wäre. Gemäss einem am Mittwoch publizierten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts, hat die Amtsbürgschaftsgenossenschaft nicht aufgezeigt, inwiefern dies nicht zutreffend sei.

Von 1999 bis 2009 hat ein Rechnungsführer im Amt für Berufsbildung durch Betrügereien rund eine Million Franken erschlichen. Er leitete Beiträge für fiktive Schülerinnen und Schüler, die angeblich ausserkantonale Schulen besuchten, auf zwei eigene Konten um. Um die Kontrollen zu täuschen, verwendete er Namen oder Abkürzungen, die denjenigen bestehender Schulen sehr ähnlich waren.

2009 zeigte sich der Mann selber an. Die Mittel hatte er für seinen kostspieligen Lebenswandel verbraucht. Er besuchte Erotik-Clubs, teure Restaurants und kaufte Luxusartikel. Einen Teil des Geldes gab er seiner langjährigen Freundin. 2011 wurde er in einem abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Kanton versuchte in der Folge, die Gelder zurückzubekommen. Der Weg zum Ersatz der ertrogenen Gelder führt über die Amtsbürgschaftsgenossenschaft. Sie ist eine Art Versicherung, die Schäden ersetzt, die von Angestellten in Ausübung ihrer Amts- oder Dienstgeschäfte vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Die Deckung reicht bis maximal eine Million Franken.

In diesem Fall weigerte sich die Amtsbürgschaft zu zahlen. Sie begründete dies damit, der Kanton habe den Schaden selber durch mangelhafte Kontroll- oder Sicherheitsmassnahmen grobfahrlässig ermöglicht. (Urteil 4A_516/20018 vom 08.05.2019)

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