Pflegeinitiative Kanton St. Gallen plant Ausbildungsbeiträge für Pflegefachpersonen

ny, sda

31.5.2023 - 10:46

Der Kanton St. Gallen plant Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen. Ausserdem sollen Praxisbetriebe zur Ausbildung von Fachpersonal verpflichtet werden. (Symbolbild)
Der Kanton St. Gallen plant Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen. Ausserdem sollen Praxisbetriebe zur Ausbildung von Fachpersonal verpflichtet werden. (Symbolbild)
Keystone

Angehende Fachpersonen Gesundheit sollen im Kanton St. Gallen mit Ausbildungsbeiträgen finanziell unterstützt werden. Ausserdem will der Kanton Praxisbetriebe verpflichten, Ausbildungsplätze für Pflegende anzubieten. Auch dafür sind Entschädigungen geplant.

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Mit diesen Massnahmen will der Kanton die Pflegeinitiative umsetzen, die Ende 2021 vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen wurde. Es handle sich um die Ausbildungsoffensive als erste Etappe, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Bund und Kantone sehen dafür eine Milliarde Franken über einen Zeitraum von acht Jahren vor.

Die St. Galler Regierung will Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FAGE) sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Übergang zum Studium Pflege HF/FH finanziell unterstützen. Mit dem Ausbildungsbeitrag könnten Studierende ihren Lebensunterhalt sichern, heisst es. Weiterbildungen sollen so attraktiver werden.

Weiter möchte die Regierung Praxisinstitutionen sämtlicher Versorgungsbereiche verpflichten, Ausbildungsplätze anzubieten. Sie sollen dafür finanzielle Unterstützung bekommen. Der Kanton will auch Ausbildungsverbunde mit Beiträgen fördern. Dies alles soll der Ausbildung diplomierter Pflegefachpersonen zugute kommen.

«Mit diesen Massnahmen setzt die Regierung ein klares Zeichen zugunsten einer starken Ausbildung in der Pflege», schreibt der Kanton. St. Gallen könne damit eine führende Rolle in der Umsetzung der Pflegeinitiative einnehmen.

Erste Massnahmen sollen bereits im kommenden Jahr in Kraft treten, das gesamte Massnahmenpaket im Jahr 2025. Allerdings müssen zuerst gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. «Nach aktuellem Stand wird sich auch die St. Galler Stimmbevölkerung zu den Massnahmen äussern dürfen», heisst es. Erst danach kann Geld gesprochen werden.