Nachdem kürzlich ein Hacker Schwächen des E-Voting-Systems blosslegte, wurde die Sicherheit des Verfahrens in Zweifel gezogen. Für die St. Galler Staatskanzlei gibt es dazu kein Anlass: Ein Bruch des Stimmgeheimnisses sei damit nicht möglich.
Ein Mitglied des Chaos Computer Clubs hatte gegenüber SRF eine Schwachstelle des E-Voting-Systems des Kantons Genf - das unter anderem auch vom Kanton St. Gallen eingesetzt wird - vorgeführt.
Dabei demonstrierte er, wie eine Nutzerin statt zum offiziellen E-Voting-System zu einer falschen, von Hackern betriebenen Internetadresse umgeleitet wird. Dort könnte dann die elektronische Abstimmung manipuliert werden.
In einer Mitteilung wehrte sich die St. Galler Staatskanzlei am Mittwoch gegen die aufkommende Kritik am System. Das aufgezeigte Vorgehen sei nicht neu und ermögliche weder einen Bruch des Stimmgeheimnisses noch eine Manipulation der Stimmen.
Damit eine Umleitung im Internet grossflächig funktionieren würde, müssten zentrale Elemente der Internet-Infrastruktur unter Kontrolle gebracht werden. "Das wäre sehr schwer unbemerkt vorzunehmen", heisst es in der Mitteilung.
Abgegebene Stimme ist überprüfbar
Das E-Voting-System des Kantons setze auf die individuelle Verifizierbarkeit. Die Wählerinnen und Wähler könnten selber überprüfen, ob ihre Stimme richtig und unverändert in die elektronische Urne eingeworfen worden sei. Nach der Abstimmung werde auf dem Bildschirm ein Prüfcode angezeigt. Dieser müsse mit demjenigen aus dem Stimmrechtsausweis übereinstimmen.
Bedenken wegen der Sicherheit von E-Voting hatte es auch im St. Galler Kantonsrat gegeben - vor allem aus den Reihen der SVP. Bis 2019 wird das System nun mit einigen Pilotgemeinden weiter ausprobiert. Die Mehrheit des Kantonsrats hat aber bereits einer Gesetzesänderung zugestimmt, die die Einführung der elektronischen Abstimmung für alle 77 Gemeinden ermöglichen wird.
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