Frauenfeld TG
Der Kanton Thurgau will die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung fördern. Das sieht der Regierungsrat im Entwurf für eine Änderung des kantonalen Gesetzes für die Krankenversicherung vor. Bei der Finanzierung der zusätzlichen Kosten sollen die Gemeinden entlastet werden.
Die Grundsätze der Finanzierung der ambulanten und der stationären Langzeitpflege sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Die Kantone müssen die Restfinanzierung nach Abzug des vom Bundesrat festgelegten Beitrags der Krankenversicherer und des Eigenanteils der Versicherten regeln.
Im Kanton Thurgau ist die Restfinanzierung im Thurgauer KVG geregelt. Die Restfinanzierung der ambulanten Pflege wird zu 100 Prozent von den Gemeinden getragen, die Restfinanzierung der stationären Pflege wird zu je 50 Prozent vom Kanton und von den Gemeinden erbracht.
Mit der Pflegeheimplanung 2030 will der Kanton Thurgau die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung fördern und so auch den Kostenanstieg bei der stationären Pflege mindern, wie es in einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Dienstag heisst. Um diese Ziele zu erreichen, will der Kanton die ambulanten Pflege-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote ausbauen.
Gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats, der nun in die externe Vernehmlassung geht, wird der Kanton die Gemeinden mit einem jährlichen Beitrag pro geleistete Stunde in der ambulanten Pflege, Hilfe und Betreuung entlasten. Für die Entlastung stehen 5 bis 25 Prozent des Gesamtaufwands der Gemeinden für die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung zur Verfügung. Dies entspricht im ersten Beitragsjahr 2019 knapp 1 Mio. Franken und steigt gemäss der prognostizierten demografischen Entwicklung bis 2030 auf über 6 Mio. Franken an.
Zwischen 2011 und 2016 wuchsen die Gesundheitskosten in den Thurgauer Gemeinden um 57,8 Prozent auf 66,73 Mio. Franken an - auf kantonaler Ebene stiegen die Kosten im gleichen Zeitraum sogar um 62,5 Prozent auf 316,3 Mio. Franken.
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