Finanzen Kantonaler Finanzausgleich soll Stadt St. Gallen stärker entlasten

sime, sda

20.11.2023 - 11:13

Das St. Galler Regierungsgebäude. (Archivbild)
Das St. Galler Regierungsgebäude. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung hat Anpassungen im kantonalen Finanzausgleich in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem sollen die Beiträge an die Stadt St. Gallen für deren Zentrumslasten erhöht werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2024.

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Die Abgeltung von Zentrumslasten der Stadt St. Gallen solle temporär um 3,7 Millionen Franken erhöht werden, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Montag. Diese Erhöhung ist allerdings an eine Bedingung geknüpft: Bis 2028 muss die Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton bei der Kultur sowie bei der Kantons- und der Stadtpolizei «eingehend geprüft werden».

Bei den Zentrumslasten gehe es um Leistungen, von denen ausserstädtische Nutzerinnen und Nutzer profitieren, ohne dass die Wohnortgemeinde diese voll abgelten würden. Eine aktuelle Studie zeige, dass der Stadt nach Abzug der heutigen Finanzausgleichsbeiträge «rund 12 Millionen Franken an ungedeckten Zentrumslasten bleiben», schreibt der Kanton.

Die Kantonsregierung empfiehlt ausserdem Änderungen zugunsten von Gemeinden, die durch hohe Sozialkosten übermässig belastet sind. Weiter soll der Verteilschlüssel des öffentlichen Verkehrs angepasst werden.

Keine Mitfinanzierung durch finanzstarke Gemeinden

Die vorgeschlagenen Anpassungen am kantonalen Finanzausgleich führen zu einem jährlichen Mehraufwand von 1,9 Millionen Franken. Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs belaufe sich voraussichtlich auf knapp 228 Millionen Franken.

Der Kanton St. Gallen wendet beim Finanzausgleich eine vollständig vertikale Finanzierung an. Dies bedeutet, dass der Kanton an die Gemeinden Ausgleichsbeiträge bezahlt. Abgesehen vom Kanton Appenzell Innerrhoden weisen die Finanzausgleichsmodelle aller anderen Kantone eine Mitfinanzierung durch finanzstarke Gemeinden auf.

Obwohl eine markante Vergrösserung der Unterschiede bei den Steuerfüssen festzustellen sei, soll das aktuelle System beibehalten werden. Zum heutigen Zeitpunkt sehe die Regierung «aufgrund einer politischen Gesamtbeurteilung» von einem horizontalen Finanzierungsmechanismus ab, wie es in der Mitteilung heisst.