Kantonsrat SG Kantonsrat beschliesst Kostenbeteiligung für Demo-Veranstalter

ka, sda

30.11.2020 - 17:04

Der St. Galler Kantonsrat diskutierte in der Olma-Halle über die Verteilung der Polizeikosten bei Demonstrationen. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat diskutierte in der Olma-Halle über die Verteilung der Polizeikosten bei Demonstrationen. (Archivbild)
SDA

Der St. Galler Kantonsrat hat mit deutlicher Mehrheit eine Motion der SVP-Fraktion gutgeheissen. Damit müssen im Kanton St. Gallen künftig die Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Demonstrationen auf die Veranstalter überwälzt werden.

Für die meisten Demonstrationen würden Bewilligungen eingeholt, schrieb die SVP-Fraktion in ihrer Motion. Es fänden aber auch unbewilligte Kundgebungen statt, bei denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sachbeschädigungen begingen, sei es an öffentlichem oder privatem Eigentum.

Die Fraktion verwies auf das Beispiel der Kantone Luzern und Bern. Dort stehe im Polizeigesetz, dass den Veranstaltern von nicht bewilligten Demonstrationen bei Gewalt an Personen oder Sachen ein Teil der Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden könne.

Die St. Galler Regierung solle nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, der eine Kostenbeteiligung am Polizeieinsatz für die Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen vorsehe, «unabhängig davon, ob Gewalt an Sachen oder Personen ausgeübt wird», so die SVP.

Regierung war dagegen

Die Regierung lehnte die Motion ab. Die polizeiliche Grundversorgung sei eine staatliche Aufgabe und werde grundsätzlich gebührenfrei aus allgemeinen Staatsmitteln erbracht. Eine Überwälzung der Kosten an Veranstalterinnen und Veranstalter von Demonstrationen tangiere die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Für solche Eingriffe brauche es eine gesetzliche Grundlage und sie müssten durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein.

Unbewilligte Demonstrationen auf öffentlichem Grund seien im Kanton St. Gallen selten. Bereits heute sei es zudem gesetzlich möglich, dass die Verursacherinnen und Verursacher polizeilicher Massnahmen zum Ersatz von Kosten verpflichtet werden könnten. Voraussetzung sei, dass diese bekannt und die Kosten konkret zurechenbar seien.

FDP und CVP-EVP für Motion

Es gebe keinen sachlichen Grund, eine Demonstration nicht anzumelden, sagte der Sprecher der SVP-Fraktion am Montagnachmittag im Rat. Die FDP-Fraktion unterstützte die Motion. Ihr Sprecher erklärte, es spreche nichts dagegen. Auch von der CVP-EVP-Fraktion hiess es, in dieser Frage solle das Verursacherprinzip gelten.

Fredy Fässler (SP), Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements, schilderte die schwierige Umsetzung an einem Beispiel: Bei einer unbewilligten Demonstration von 1000 Personen wäre es notwendig, wohl um die 200 Polizistinnen und Polizisten aufzubieten. Sie müssten die Kundgebung einkesseln, auch wenn sie friedlich verlaufe, die Personalien aller Teilnehmenden erheben, um danach die Kosten verteilen zu können.

Dieses Beispiel beeindruckte die Mehrheit des Kantonsrat nicht. Die Motion wurde mit 71 gegen 35 Stimmen angenommen.

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