Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag in der Junisession die Organisation der neuen Fachhochschule Ost diskutiert. Dem Geschäft wurde nach längeren Diskussionen über die Rolle des Hochschulrats zugestimmt.
In einem mehrjährigen Prozess sind die Fachhochschulen im Kanton St. Gallen zusammengeführt und neu strukturiert worden. Auslöser war der Bund, der auf grössere Zusammenschlüsse statt auf kleine Fachhochschulen setzt.
Die drei Standorte in Rapperswil, St. Gallen und Buchs sollen ab dem operativen Start der neuen Fachhochschule ab September 2020 einheitlich unter dem Namen «Ost «auftreten. Der Sitz des Rektorats wird in Rapperswil sein.
Am Dienstag musste nun der Kantonsrat diese neue Struktur der neuen Fachhochschule genehmigen. Das letzte Wort hat das Volk an einer Abstimmung.
Diskussionen über Hochschulrat
Im Vorfeld gab es unter anderem noch Differenzen beim Wahlprozedere für den Hochschulrat. Die vorberatende Kommission verlangte, dass dessen Wahl durch die Regierung danach noch vom Parlament bestätigt werden muss. Für die Regierung widerspricht ein solcher Vorbehalt der Genehmigung der Kantonsverfassung.
In der Eintretensdebatte gab es neben grundsätzlichem Einverständnis auch Kritik zu hören: So wurden die geplanten Entschädigungen – etwa für den Hochschulrat – als zu hoch bezeichnet. Der Standort des Rektorats sei ein Fehler, hiess es. Rapperswil-Jona liege im Einzugsgebiet der Metropolitanregion Zürich, die richtige Wahl wäre St. Gallen gewesen.
Mandatsverträge erlaubt
In der Detailberatung ging es um die Frage, ob zwei Mitglieder des neuen Hochschulrats (Präsident und Kantonsvertreter) einen Mandatsvertrag erhalten sollen. Darin würden die Interessen des Kantons St. Gallen im Personalrecht und bei den Finanzen festgehalten. Schliesslich übernehme St. Gallen 80 Prozent der Kosten, hiess es dazu. Die Möglichkeit für Mandatsverträge wurde von der Mehrheit gutgeheissen.
Danach wurde darüber diskutiert, ob der Kantonsrat die Wahl des Hochschulrats nach der Regierung jeweils noch genehmigen muss. Ein Gutachten zeige, dass es sich bei diesem Vorbehalt nicht um einen Verstoss gegen die Verfassung handle, erklärte der Kommissionspräsident.
Anderer Ansicht war die FDP-Fraktion. Es bräuchte dafür eine Verfassungsänderung, stellte deren Sprecherin fest. Die Mehrheit folgte aber der Version der Kommission. Damit wird die Genehmigung der Wahl des Hochschulrats durch das Parlament festgeschrieben.
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